Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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in seiner Funktion mit der Verpflichtung, für den dritten und vierten Verwal- 
tungsbezirk besondere Rechnungen, wie bereits seit dem 1. Januar d. J. ge- 
schehen ist, zu führen. 
Die nächste Disciplinar-Gewalt gegen die fungirenden Chausseebau-Beam- 
ten, Erheber und Chaussee-Wärter steht von dem Uebergange der Geschäfte auf 
die Bezirks-Direktoren an demjenigen Bezirks-Direktor zu, in dessen Geschäfts- 
kreise die Dienstverwaltung jener Personen einschlägt. 
Weimar am 6. Dezember 1851. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfschen 
Staats-Winisteriums, ##btheilung B. 
von Watzdorf. 
VI. Das unterzeichnete Finanz-Departement des Großherzoglichen Staats- 
Ministeriums hat die Entschließung gefaßt, vom 1. Januar 1852 ab und bis 
zu dem Zeitpunkte, wo es thunlich erscheinen wird, ein vollständiges Rech- 
nungsamt zu Jena einzurichten: 
a) die bisher dem Großherzoglichen Justiz-Amte zu Jena obliegenden Ge- 
schäfte der Steuer-Lokal-Kommission, und die der Brand-Assekuranz= 
Angelegenheiten des Amtebezirkes Jena, ingleichen 
b) die bisher dem Gemeindevorstande zu Jena obliegenden Geschäfte der 
Brand-Assekuranz-Angelegenheiten in der Stadt Jena, 
dem Großherzoglichen Steuer-Kommissar Erbert daselbst kommissarisch zu 
übertragen. 
Demnächst sollen die bisher für Rechnung der Großherzoglichen Staats-= 
schulden-Tilgungskasse und mehrer anderer Central-Kassen vom Großherzogli= 
chen Steueramte Jena geleisteten Auszahlungen vom 1. Januar 1852 nicht 
weiter von demselben bestritten, vielmehr von dirsem Zeitpunkte an der Groß- 
herzoglichen Bezirks-Steuereinnahme daselbst zugewiesen werden, dagegen 
aber die letztere von der Biersteuer-Erhebung im Amtsbezirke Jena, sowie von 
dem Spielkarten-Debit zu Jeng ebenfalls vom 1. Januar 1852 ab entbun- 
den und beide letztere Geschäfte von demselben Zeitpunkte an dem Großherzog= 
lichen Steueramte daselbst zugewiesen werden. 
Die genannten Geschäftsveränderungen werden daher hiermit zur Kennt- 
niß des betheiligten Publikums gebracht. 
Weimar am 8. Dezember 1851. 
Drittes Departement des Großherzoglich GSächßischen 
Staate-Ministeriume. 
hon.
	        
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