Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

Snha t t. 
Renten-Versicherungsbank zu Weimar erhält die Rechte einer juristi- 
schen Persooao ............ ........................... 
Riesa im Koͤnigreiche Sachsen. Errichtung eines mit Niederlagsrechte ver- 
S. 
Saline-Kontrole zu Louisenhall, berechtigt zur Ausfertigung von Anwei- 
sungen zum Bezuge des Gewerbe-, Koch- und Vieh-Salzes .............. 
Salz. Siehe Steinsalz und Viehsalz. 
Salzgelder-Einnahme zu Stotternheim aufgehoben und auf die Saline 
Louisenhall verlgtttt 
Sardinien (Königreich). Siehe Waaren. 
Schlumberger und Comp., Fabrik-Inhaber und Maschinen-Verfertiger zu Gurb- 
willer in Frankreich; Privileg über erfundene Verbesserungen an den Maschi- 
nen zum Kämmen und Spinnen fasiger Substanzeeees . ... 
Schul-Adjunkturen. Das Institut derselben ist aufgehoben.. ... 
Schulamts-Kandidaten; deren Prüfung und Anstellung . . . .. 
Schulden. Der Vollziehung der Auspfändung wegen ausgeklagter Schulden 
soll nur eine einmalige Erinnerung gegen die Gebühr vorausgehen 
Schulen — inländische — deren Sportelfreihet 
Schulkinder, deren Eintritt in die Schule und deren Entlassung aus derselben 
Schullehrer-Seminare; die Prüsung und Entlassung deren Schüler 
Schulprüfungen, öffentliche, deren Abhaltung in der Zeit der Konfirmation 
Schwansee. Errichtung eines Rechnungsamtes daseltt. 
Singvögel. Das Wegfangen derselben, sowie die Zerstérung ihrer Bruten 
und das Ausnehmen ihrer Nester wiederholt verbotrn . .. .. 
Soldaten — einheimische oder fremde — deren Einquartierung und Ver- 
fle ung ....22 Saa— ·r 
Eblwobn — beurlaubte. — Befehl wegen Einsendung der pfarramtlichen 
Todesbescheinigungen über jene an das Militär-Kommand .. ... 
Spiele — öffentliche — in dem Großherzogthume verbetten ... 
Spielkarten. Den Verkehr mit denselben betreffenend . .. . . . .. 
Spielkarten-Verkaufsstellen zu Numark und zu Vieselbacch. 
Sportelfreiheit sollen nur die im Großherzogthume bestehenden Hospité- 
ler, Kirchen, Pfarreien, Schulen und milden Stiftungen, keinesweges aber 
ausländische Institute dieser Art, genießffen 
Sportelsachen. Gesetz über die Zuständigkeit des Appellations-Gerichtes 
in denselononnnn 
Staatsbehörden. Gesetz vom 3. April 1852 über Abänderung zweier 
Paragraphen des Gesetzes wegen Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. 
März 180 ........ .......... ............... ...... 
  
  
Selte des 
Reglerungs= 
Blattes. 
142. 
229. 
121. 
121. 
236. 
106. 
236. 
166. 
157. 
106. 
236. 
106. 
237. 
98.
	        
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