Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

JRuhbhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
  
Blattes. 
Staatskasse, Staatsschulden-Tilgungskasse und Kreis-Steuereinnahmen zu 
Weimar, Eisenach und Neustadt a. d. O. Jede Quittung über an diese 
gezahlten Gelder muß von den betreffenden Kassirern und Gegentuchführern 
unterzeichnet seeenn . 15. 73. 
Staatskasse. Siehe Depositen-Gelder. 
Staatsschulden-Tilgungskasse. Siehe Staatskas se. 
Steinsalz — kohes, zollvereinsländisches — dessen Einfuhr in Belgien ge- 
gen einen ermäßigten 3al 167. 240. 
Steuer. Siehe Einkommensteuer. 
Steuer-Lokal-Kommissionen. Siehe Einkommensteuer-Lokal- 
Kommissionen. 
Steuern — direkte — deren Entrichtung von mehren Ortschaften und Höfen 
an bestimmte Steuereinnamhmen .. 54. 
Steuerrollen. Bei Aufstellung neuer sind die älteren Fassionen, insoweit 
nicht neue an deren Stelle treten, oder Veranderungen besonders angemeldet 
worden sind, mit aufzunemhen .. 262. 
Steuer-Termine, deren Ausschreiben für vie Jahre 1852 und 1853. 1. 
Stiftungen — milde, inländische. — Siehe Sportelfreiheit. 
Stipendien-Buch des Großherzogthumes oder Zusammenstellung aller im 
Großherzogthume bestehenden wohlthäátigen Stiftungen von Stipendien 147—152. 
Strafgesetzliche Bestimmungen gegen Nachdruck und Nachdildung 
Provis. Gesetz zur Interpretation derselbben ... 259. 
Streichzünder. Bestimmung der Art und Weise, wie solche auf der Thü- 
ringischen Eisenbahn versendet werden dürfen .... 243. 
T. 
Thierarzt. Siehe Arzt. 
Thüringische Eisenbahn. Siehe Eisenbahn. 
Tiefenort. Errichtung eines Rechnungsamtes daselb.t. 197. 
Todesbescheinigungen — pfarramtliche — über beurlaubte Soldaten 
sind an das Militär-Kommando einzuseden 28. 
Truppen — einheimische oder fremde. — Bestimmungen über beren En- 
quartierung und Verpflegung .. . .. . . . . . . . . .. ....... ........... 2—5. 
1 
nebergangssteuer vom Branntwein aus dem Großherzogthume Baden. 121. 
Uerdingen am Rhein. Dem dasigen Königlich Preußischen Haupt-Steuer- 
amte ist das Niederlagsrecht verliehen und der dottige Hafen für einen Frei- 143 
hafen erklärt worden . .. ... ... 
  
 
	        
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