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Weise, daß das betreffende Grenz-Büreau, bei welchem die Zeitungsbestellung er-
folgt, als Verlags= und bezüglich Abgabe-Ort angesehen wird. Als Netto-
Preis wird hierbei der Einkaufspreis angesehen.
Fa hr p o ftl.
Festsetzung der Entfernungen.
Artikel 33.
Bei der gegenseitigen Ueberlieferung der Fahrpost-Sendungen wird das Porto
nach den Entfernungen zwischen den postalischen Grenzen und den Abgangs-
bezüglich Bestimmungs-Orten berechnet.
Auswechse lungepunkte.
Artikel 68.
Zwischen je zwei benachbarten Postgebieten wird für die Auslieferung der
Sendungen eine dem Bedürfniß entsprechende Anzahl von Auswechselungspunk-
ten festgesetzt.
Artikel 66. «
Für die Taxirung der Fahrpost-Sendungen werden Grenzpunkte verabredet,
bis zu welchen und von welchen ab gegenseitig die Berechnung und der Bezug
des Porto erfolgt.
Artikel 67.
Werden die Transport-Linien einer Postverwaltung durch zwischenliegendes
Gebiet einer anderen Postverwaltung unterbrochen, so findet eine Zusammen—
rechnung der einzeln zu ermittelnden Distanzen eines jeden Gebietes Statt.
Porto für Transit-Sen dungen.
Artikel 68.
Zur Berechnung des Porto für Transit-Sendungen ist bei mehren Transit-
Linien die Meilenzahl auf Durchschnittsentfernungen zurückzuführen.
Artikel 59.
Für jede Fahrpost-Sendung wird ein Gewichts-Porto berechnet, ein Werths-
Porto jedoch nur dann erhoben, wenn auf der Sendung ein Werth deklarirt ist.
Fahrpos- Tarif.
Artikel 60.
Als Minimum des Gewichts-Porto wird für jede Tarirungs-Strecke bis
10 Meilen 3 Kreuzer oder 1 Silbergroschen,
über 10 bis 20 6 -2 -
und über 20 9 -3
angenommen.