Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

JPnhalt. 
Ecite des 
Regierungs- 
Blattes. 
  
Bau-Etat. Die zu dessen Vorlegung mit dem Beginne jedes Jahres er- 
forderlichen Maßregeln betreffend. ...................... 
Bauveränderungen im Orte sollen von den Gemeindevorständen dem 
Rechnungsamte des *z bis zum 1. November jedes Jahres angezeigt 
werden 
Bayern — Königreich — bie Gegenseitigkeit in 1 Hoßstrafsachen mit der da- 
sigen Staatsregierung 
Begräbniß= Versicherungsbank zu Weimar erhait die Rechte einer 
IiiristischenPerson...........................·..............·...... 
Belgien — Koͤnigreich. — Siehe Handels- urd Schifffahrts= 
Vertrag. 
Berka an der Ilm. Errichtung eines Rechnungsamtes daselbst... 
Bettelwesen. Maßregeln zu dessen Abstelung uͤberhaupt, insbesondere in 
dem Neustädtschen Kreiee . .. 
Bierbrauereien. Verschriften im Vetref 
1) der Steuerpflichtigkeit des in denselben gebrauchten sogenannten Farbemal- 
zes und der bedingungsweisen Steuerfreiheit des in denselben verwendeten 
sogenannten Malzmehlls . .......... ...... 
2) der Art und Weise der Verwiegungen der in jenen zur Emmeishung 
deklarirten Malzschrotmengen, welche zwei Zentner oder mehr betragen. 
Blankenhayn. Siehe Viehsalz. 
Bockenheim im Kurfürstenthume Hessen. Die dasige Steuerstelle erhält die 
Befugniß zur uuschränkten Ertheilung und Erledigung von Uebergangs. 
scheinen 
Brandschäden sollen von den Gemeindevorstaͤnden dem Rechnungsamter des 
Bezirkes ungesäumt angezeigt werden ...»........ ..... 
Brand-Versicherungsbeiträge: 
1) deren Entrichtung von mehten Ortschaften und Hoͤfen an bestimmte 
Steuereinnahmen 
2) deren Ausschreibung im Inzen Großherzogehume. AA .. .. ... 
Brand-Versicherungsgesellschaften — auswärtige. — Verzeichnisse 
derjenigen Großherzoglichen Unterthanen, welchen seit 1849 die Erlaubniß zur 
Uebernahme und zur Betreibung von Agenturen solcher Gesellschaften ertheilt 
worden ist . 
Brauntwein: 
1) Verkehr mit demselben in den Zollvereinsstaaatea 
2) aus dem Großherzogthume Baden. Uebergangssteuer davnrnvon 
  
112. 
246. 
223. 
142. 
199. 
256 —258. 
40. 
250. 
248. 261. 
27. 
121.
	        
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