JPnhalt.
Ecite des
Regierungs-
Blattes.
Bau-Etat. Die zu dessen Vorlegung mit dem Beginne jedes Jahres er-
forderlichen Maßregeln betreffend. ......................
Bauveränderungen im Orte sollen von den Gemeindevorständen dem
Rechnungsamte des *z bis zum 1. November jedes Jahres angezeigt
werden
Bayern — Königreich — bie Gegenseitigkeit in 1 Hoßstrafsachen mit der da-
sigen Staatsregierung
Begräbniß= Versicherungsbank zu Weimar erhait die Rechte einer
IiiristischenPerson...........................·..............·......
Belgien — Koͤnigreich. — Siehe Handels- urd Schifffahrts=
Vertrag.
Berka an der Ilm. Errichtung eines Rechnungsamtes daselbst...
Bettelwesen. Maßregeln zu dessen Abstelung uͤberhaupt, insbesondere in
dem Neustädtschen Kreiee . ..
Bierbrauereien. Verschriften im Vetref
1) der Steuerpflichtigkeit des in denselben gebrauchten sogenannten Farbemal-
zes und der bedingungsweisen Steuerfreiheit des in denselben verwendeten
sogenannten Malzmehlls . .......... ......
2) der Art und Weise der Verwiegungen der in jenen zur Emmeishung
deklarirten Malzschrotmengen, welche zwei Zentner oder mehr betragen.
Blankenhayn. Siehe Viehsalz.
Bockenheim im Kurfürstenthume Hessen. Die dasige Steuerstelle erhält die
Befugniß zur uuschränkten Ertheilung und Erledigung von Uebergangs.
scheinen
Brandschäden sollen von den Gemeindevorstaͤnden dem Rechnungsamter des
Bezirkes ungesäumt angezeigt werden ...»........ .....
Brand-Versicherungsbeiträge:
1) deren Entrichtung von mehten Ortschaften und Hoͤfen an bestimmte
Steuereinnahmen
2) deren Ausschreibung im Inzen Großherzogehume. AA .. .. ...
Brand-Versicherungsgesellschaften — auswärtige. — Verzeichnisse
derjenigen Großherzoglichen Unterthanen, welchen seit 1849 die Erlaubniß zur
Uebernahme und zur Betreibung von Agenturen solcher Gesellschaften ertheilt
worden ist .
Brauntwein:
1) Verkehr mit demselben in den Zollvereinsstaaatea
2) aus dem Großherzogthume Baden. Uebergangssteuer davnrnvon
112.
246.
223.
142.
199.
256 —258.
40.
250.
248. 261.
27.
121.