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Ministerial-Bekauntmachungen.
I.In Ausführung des Gesetzes vom 5. März 1850 über die Neuge-
staltung der Staatsbehörden ist mit dem 1. April dieses Jahres das Groß-
berzogliche Rentamt und die Großherzogliche Amts-Steuereinnahme in Neustadt
aufgehoben und an die Stelle dieser Behörden ein Rechnungsamt zu Neu-
stadt eingesetzt worden, welchem unter gleichzeitiger Aufhebung der Großberzog-
lichen Kreis-Steuereinnahme daselbst die in den §.. 39 bis 41 des oben
angezogenen Gesetzes aufgeführten Geschäfte, ingleichen die Geschäfte der zeither
in Neustadt und Oppurg bestandenen Bezirks-Katasterführungen übertragen sind,
während die Orts-Katasterführung zu Neustadt der dasigen Stadt-Steuerein=
nahme bis auf Weiteres belassen ist.
Die Zuständigkeit dieses Rechnungsamtes erstreckt sich auf den Bezirk des
Großherzoglichen Justiz-Amtes daselbst, wie solcher in der Ministerial-Bekannt-
machung vom 21. Juni 1850 unter I, 12 (Seite 563, 564 des Regierungs-
Blattes) näher angegeben ist, mit Beibehaltung der dem zeitherigen Rentamte
in Betreff des Lehns= und Erbzins-Wesens obgelegenen Funktionen, auch be-
züglich derjenigen Ortschaften, welche bei Errichtung des Rechnungsamtes Auma
auf das letztere übergegangen sind.
Ausgeschlossen bleiben die Steuerlokal-Kommissions-Geschäfte für die Stadt
Neustadt, welche dem Stadt-Gemeindevorstande daselbst bis auf Weiteres über-
wiesen sind.
Die Veränderungen hinsichtlich der Ablieferung der direkten Steuern und
Brandkasse-Beiträge von den Orts-Steuereinnehmern an das Rechnungsamt
treten dergestalt ein, daß die Ablieferung aller vom 1. Januar d. J. ab fällig
werdenden, soweit sie nicht schon geschehen, nicht mehr an die zeitherige Ober-
einnahme, sondern an das Rechnungsamt zu bewirken ist, so daß das Letztere
sowohl hinsichtlich der laufenden Abgaben, als auch hinsichtlich der bei dem
Definitiv-Ablieferungstermine für 1852 bestandenen, ihm überwiesenen Reste
in ein unmittelbares Abrechnungsverhältniß mit der Großherzoglichen Haupt-
Staatskasse und der Großherzoglichen Brand-Assekuranzkasse tritt.
Zum Vorstande des Rechnungsamtes ist der zeitherige Rentamtmann Fried-
rich Wilhelm Laupert mit dem Dienst-Prädikate als Rechnungsamtmann
ernannt, auch am 13. April dieses Jahres verpflichtet und in seine neue Stelle
eingewiesen worden. Weimar am 21. April 1853.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsischen
Staats-Ministeriums.
Thon.