Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Ministerial-Bekauntmachungen. 
I.In Ausführung des Gesetzes vom 5. März 1850 über die Neuge- 
staltung der Staatsbehörden ist mit dem 1. April dieses Jahres das Groß- 
berzogliche Rentamt und die Großherzogliche Amts-Steuereinnahme in Neustadt 
aufgehoben und an die Stelle dieser Behörden ein Rechnungsamt zu Neu- 
stadt eingesetzt worden, welchem unter gleichzeitiger Aufhebung der Großberzog- 
lichen Kreis-Steuereinnahme daselbst die in den §.. 39 bis 41 des oben 
angezogenen Gesetzes aufgeführten Geschäfte, ingleichen die Geschäfte der zeither 
in Neustadt und Oppurg bestandenen Bezirks-Katasterführungen übertragen sind, 
während die Orts-Katasterführung zu Neustadt der dasigen Stadt-Steuerein= 
nahme bis auf Weiteres belassen ist. 
Die Zuständigkeit dieses Rechnungsamtes erstreckt sich auf den Bezirk des 
Großherzoglichen Justiz-Amtes daselbst, wie solcher in der Ministerial-Bekannt- 
machung vom 21. Juni 1850 unter I, 12 (Seite 563, 564 des Regierungs- 
Blattes) näher angegeben ist, mit Beibehaltung der dem zeitherigen Rentamte 
in Betreff des Lehns= und Erbzins-Wesens obgelegenen Funktionen, auch be- 
züglich derjenigen Ortschaften, welche bei Errichtung des Rechnungsamtes Auma 
auf das letztere übergegangen sind. 
Ausgeschlossen bleiben die Steuerlokal-Kommissions-Geschäfte für die Stadt 
Neustadt, welche dem Stadt-Gemeindevorstande daselbst bis auf Weiteres über- 
wiesen sind. 
Die Veränderungen hinsichtlich der Ablieferung der direkten Steuern und 
Brandkasse-Beiträge von den Orts-Steuereinnehmern an das Rechnungsamt 
treten dergestalt ein, daß die Ablieferung aller vom 1. Januar d. J. ab fällig 
werdenden, soweit sie nicht schon geschehen, nicht mehr an die zeitherige Ober- 
einnahme, sondern an das Rechnungsamt zu bewirken ist, so daß das Letztere 
sowohl hinsichtlich der laufenden Abgaben, als auch hinsichtlich der bei dem 
Definitiv-Ablieferungstermine für 1852 bestandenen, ihm überwiesenen Reste 
in ein unmittelbares Abrechnungsverhältniß mit der Großherzoglichen Haupt- 
Staatskasse und der Großherzoglichen Brand-Assekuranzkasse tritt. 
Zum Vorstande des Rechnungsamtes ist der zeitherige Rentamtmann Fried- 
rich Wilhelm Laupert mit dem Dienst-Prädikate als Rechnungsamtmann 
ernannt, auch am 13. April dieses Jahres verpflichtet und in seine neue Stelle 
eingewiesen worden. Weimar am 21. April 1853. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon.
	        
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