Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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ordnet, daß gedachter Handelsbetrieb nur auf dem Grunde einer von dem un- 
terzeichneten Staats-Ministerium erlangten Konzession ausgeübt werden darf. 
Weimar am 2. Juni 1853. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
von Watzdorf. 
IIII. Da der Kaufmann C. W. Scheitz allhier die von ihm und in 
dessen Vertretung von dem Kaufmanne J. Lichtenstein hieselbst bisher geführte 
Agentur der Feuerversicherungs-Gesellschaft „Deutscher Phönix“ zu Frankfurt 
a.)M. niedergelegt hat, so wird solches mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung 
vom 15. Juni v. J. hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 21. Mai 1853. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Süächsischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
IV. Dem Kaufmann C. Woche allhier ist auf Nachsuchen die Erlaubniß 
zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Feuerversicherungs-Gesell- 
schaft „Deutscher Phönix“ zu Frankfurt am Main innerhalb der Grenzen des 
Großherzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden. 
Weimar am 2. Juni 1853. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
V. Dem Stadt-Steuereinnehmer Heinrich Kraußer zu Dornburg ist 
auf Nachsuchen die Erlaubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur 
der Aachener und Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft innerhalb der Gren- 
zen des Großherzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden. 
Weimar am 3. Juni 1853. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Süchfischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon.
	        
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