Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 15. Oktober 1844, 
Seite 163 des Regierungs-Blattes, wird solches bierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar am 6. Januar 1853. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachfischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
VI. Wegen des kürzlich erfolgten Ablebens des Oberschenken Grafen 
von Hohenthal-Püchau und des Kammerberrn Ferdinand von Helldorff, 
welche nach F. 2 lit. b des Gesetzes vom 6. April v. J. zu Landtags-Abge- 
ordneten mit erwählt waren, macht sich gemäß der Bestimmung im F. 11 des 
gedachten Gesetzes seitens des unterzeichneten Staats-Ministeriums die Anord- 
nung einer Neuwahl zweier Landtags-Abgeordneten durch die größeren Grund- 
besitzer im Großherzogthume nöthig. 
Es werden daher sämmtliche Rechnungsämter und Steuer-Lokal-Kommis- 
sionen hierdurch angewiesen, die, zufolge der Ministerial-Verordnung vom 7. 
Mai v. J. (Regierungs-Blatt Nr. 17) auf dem Grunde der vorjährigen Steuer- 
rollen gefertigten, Aufstellungen der Namen derjenigen, welche aus inländischem 
Grundbesitze ein Einkommen von wenigstens Ein Tausend Thalern versteuern, 
genau durchzugehen und das Verzeichniß der über die dabei inzwischen etwa 
Statt gefundenen Abgänge und Zugänge, bezüglich Veränderungen, oder statt 
dessen einen Feblschein, binnen vierzehen Tagen an den zuständigen Bezirks- 
Direktor einzusenden. 
Jeder Bezirks-Direktor hat sodann nach diesen Verzeichnissen, bezüglich 
nach den gemäß der Bestimmung im F. 41 des Gesetzes etwa zulässigen be- 
sonderen Anmeldungen, sowie unter Wahrnehmung der Vorschriften im F. 7 
und §&. 42 des Gesetzes, die vorjährige Wählerliste seines Verwaltungsbezirks 
neu festzustellen, solche sodann zur öffentlichen Einsicht in seinem Geschäfts-Lokal 
auszulegen und deshalb die geeignete Aufforderung im offiziellen Nachrichtsblatte 
zu erlassen, auch wegen etwaiger Erinnerungen nach F. 43 des angezogenen 
Gesetzes das Erforderliche wabrzunehmen, hierauf aber die berichtigte Wähler- 
liste recht zeitig an den Wabl-Kommissar, den Oberkammerherrn, Grafen und 
Herru von Werthern-Beichlingen auf Großneuhausen 2c. unter der Auf- 
schrift des zur Empfangnahme beauftragten Ministerial-Sekretärs Hufeland 
allhier einzusenden. Weimar am 13. Januar 1853. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sachsischen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
von Watzdorf.
	        
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