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Lack ausgezeichnet. Uebrigens müssen die lackirten Gewichte vor der Justirung
gehörig austrocknen, wozu selbst im Sommer wohl zwei bis drei Wochen Zeit
gehört.
2. Aichungsverfahren bei Hohlgemäßen mit Ausschluß der Getreidegemähe.
s5. 12a.
Bei der Aichung von blechernen, zinnernen u. s. w. Hohlgemäßen
für Naß und Trocken sind nachstehende Vorschriften zu befolgen:
1) der Aichmeister muß im Besitze von solchen Normal-Maßen seyn, die
in der Form mit den üblichen Hohlgemäßen für Naß und Trocken ziemlich
übereinstimmen. Außerdem muß er einige viereckige (quadratische) Stücke Spie-
gelglas haben, deren Seite ungefähr einen halben Zoll mehr beträgt als der
Durchmesser des jedesmaligen Normal-Maßes.
2) Alle zur Aichung übergebenen Gemäße aus Blech müssen am oberen
Rande einen umgelegten Bund haben, mit welchem das Gemäß gerade ab-
schneidet, ohne daß an dem Bunde gefeilt ist. Gemäße, die nicht nach dieser
Vorschrift angefertigt sind, ist der Aichmeister verpflichtet zurückzuweisen.
3) Unterhalb des Bundes und sehr nahe demselben müssen die Gemäße,
der Stempelung wegen, mit einem Zinntropfen versehen seyn. Gemäße, an
denen dieser Zinntropfen fehlt, braucht der Aichmeister nicht anzunehmen.
4) Die Prüfung der Hohlgemäße, sowohl für „Naß“ als für „Trocken“,
geschieht mit Wasser, gleichviel ob Brunnen oder Regenwasser, wenn auch letz-
teres im Allgemeinen vorzuziehen ist. Das Wasser muß aber mäßig erwärmt
seyn, weil es dadurch dünnflüssiger wird, leichter das Metall netzt und das An-
hängen von Luftblasen vermindert.
5) In das zu prüfende Gemäß wird zuerst Wasser gegossen, welches man
mit einem geeigneten Holzstäbchen umrührt und dann rein wieder ausgießt, so
daß nur noch die Wände benetzt bleiben. Alsdann wird das Gemäß auf einem
möglichst wagerechten Tisch in einen flachen Blechteller gestellt.
6) Nun gießt man Wasser in das Normal-Maß und fährt, ehe es ganz
voll ist, mit dem vorerwähnten Holzstäbchen an der Wand des Gefäßes herum,
um etwaige Luftblasen zu entfernen. Das Normal-Maß wird darauf so voll-
ständig mit Wasser gefüllt, daß nach dem Aufschieben der Glasplatte nirgends
größere Luftblasen unter denselben zu sehen sind.
7) Jetzt wird das Normal-Maß, nach allmälig abgezogener Platte, vor-
sichtig in das zu prüfende Gemäß ausgeleert, bis nichts mehr abtropft. Durch
Aufschiebung der Glasplatte überzeugt man sich, ob das zu prüfende Gemäß mit
dem Normal-Maße gleichen Inhalt habe oder nicht. Daß bei dem Ueberfüllen etwa