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von demselben abgezweigt und davon die unter 2—4 und 6—12 ge-
nannten, dem Steueramts-Bezirke Weimar, die unter 1 und 5 be-
zeichneten aber dem Steuer-Rezeptur-Bezirke Udestedt zugetheilt,
auch hiernächst
B. von demselben Zeitpunkte ab die beiden Orte
Hopfgarten und Utzberg
aus dem Steuer-Rezeptur-Bezirke Udestedt ausgeschieden und, wie
solche schon theilweise sind, völlig mit dem Steueramts-Bezirke Wei-
mar vereinigt.
Von dem unterzeichneten Ministerium werden daher diese bevorstehenden Ver-
änderungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 24. September 1853.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfischen
Staats-Ministeriums.
Thon.
II. Nachdem die Herzoglichen Regierungen von Modena und Parma
dem zwischen Preußen und Oesterreich abgeschlossenen Handels= und Zoll-Ver-
trage vom 19. Februar 1853 auf dem Grunde des Artikels 26 dieses Ver-
trages beigetreten, auch über diesen Beitritt zwischen der Großherzoglich Säch-
sischen und den genannten Herzoglichen Regierungen Erklärungen ausgetauscht
worden sind: wird solches hierdurch nachträglich zu der Bekanntmachung vom
24. August d. J. (Reg. Bl. S. 225) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 29. September 1853.
Erstes und drittes Departement des Großherzoglich Sachfischen
Staats-Ministeriums.
von Watzdorf. Thon.
III. Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 12.
v. M. (Seite 267 des Regierungs-Blattes) wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß nach einer unter den Regierungen des deutschen Zoll-
und Handels-Vereines zu Stande gekommenen weitern Vereinbarung die Ein-
stellung der Erhebung des Eingangszolles für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl
und andere Mühlen-Fabrikate, nämlich: geschrotene und geschälte Körner,