Uegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 8. Weimar. 9. März 1853.
Regulativ
über die Prüfungen, die Ausbildung und die Beschäftigung der
Rechts-Kandidaten, Accessisten und Auditoren.
Da in Folge des neuen Gerichtsverfabrens es sich als angemessen dar-
stellt, sowohl die Vorschriften über die Prüfungen der Rechts-Kandidaten in
einigen Beziehungen zu ändern, als auch allgemeine Regeln über deren prakti-
sche Ausbildung und Beschäftigung aufzustellen: so verordurt, nach eingebolter
Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit des Großberzogs, das Großherzogliche
Staats-Ministerium im Einverständniß mit den Fürstlich Schwarzburgschen Mi-
nisterien zu Rudolstadt und Sondershausen und zur Erledigung der im K&. 19
des Vertrages über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Appellations-Gerich-
tes erfolgten Verabredung, betreffend den Erlaß einer gemeinschaftlichen Ver-
ordnung über die Prüfungen und die Beschäftigung der Rechts-Kandidaten und
Auditoren aus den verschiedenen zu dem Appellations-Gerichte vereinigten Län-
der, wie folgt:
I. Die erste Prüfung betreffend.
. 1.
Die Prüfungen der Rechts-Kandidaten finden Statt, sobald sich eine an—
gemessene Zahl von Kandidaten gemeldet hat.
8. 2.
Diejenigen, welche zu diesen Prüfungen zugelassen zu werden wünschen,
haben sich unter Ueberreichung
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