Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Uegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar--Eisenach. 
  
Nummer 11. Weimar. 2. April 1853. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Nachdem Wir mit dem letztversammelten außerordentlichen Landtage ein 
neues Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten im Großherzogthume 
verabschiedet und unter dem 6. April 1852 verkündet haben, immittelst auch 
der von demselben Landtage gewählte Rechnungsausschuß seine vorjährigen Ar- 
beiten vollendet hat und nicht minder die neuen Landtags-Wahlen auf dem 
Grunde des Wahlgesetzes vom 6. April 1852 beendigt sind: so stehen Wir 
nunmehr nicht länger an, unter Rückbezug auf die in Unserem Abschieds-De- 
krete vom 3. März vorigen Jahres bereits gemachte Eröffnung, den letztver- 
sammelten außerordentlichen Landtag, wie biermit geschieht, aufzulösen. 
12
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.