Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

von Heimathscheinen und Uebernahme-Reversen lediglich zuständig. Auch 
hat die Großherzoglich Hessische Regierung der Vereinigung über die Form 
der Heimathscheine sich inzwischen angeschlossen. 
Weimar am 23. Dezember 1853. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sachfischen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
von Watzdorf. 
III. In Folge des Ablebens des Landtagsabgrordneten, Rittergutsbe- 
sitzers Wilhelm Lochmann zu Vieselbach, macht sich die Neuwahl eines Land- 
tagsabgeordneten durch die größeren Grundbesitzer im Großherzogthume nöthig. 
Es werden daher sämmtliche Rechnungsämter und Stener-Lokal-Kommis- 
sionen hierdurch angewiesen, die, zufolge der Ministerial-Verordnung vom 
7. Mai 1852 (Regierungs-Blatt Nr. 17) auf dem Grunde der diesjährigen 
Steuerrollen gefertigten, Aufstellungen der Namen derjenigen, welche aus in- 
ländischem Grundbesitze ein Einkommen von wenigstens Eintausend Thalern 
versteuern, genau durchzugehen und das Verzeichniß der über die dabei inzwi- 
schen etwa Statt gefundenen Abgänge und Zugänge, bezüglich Veränderungen, 
oder statt dessen einen Fehlschein, binnen vierzehen Tagen an den zuständigen 
Bezirks-Direktor einzusenden. 
Jeder Bezirks-Direktor hat sodann nach diesen Verzeichnissen bezüglich 
nach den gemäß der Bestimmung im F. 41 des gedachten Gesetzes etwa zu- 
lässigen besonderen Anmeldungen, sowie unter Wahrnehmung der Vorschriften 
in den F. 7 und F. 42 des Gesetzes, die Wählerliste seines Verwaltungs-Be- 
zirkes neu festzustellen, solche sodann zur öffentlichen Einsicht in seinem Ge- 
schäfts-Lokal auszulegen und deshalb die geeignete Aufforderung im officiellen 
Nachrichtsblatte zu erlassen, auch wegen etwaiger Erinnerungen nach F. 43 des 
angezogenen Gesetzes das Erforderliche wahrzunehmen, hierauf aber die berich- 
tigte Wählerliste rechtzeitig an den Wahl-Kommissar, den Kaufmann und 
Fabrik-Herrn, Herrn E. Hagenbruch auf Liebsdorf zu Weimar einzusenden. 
Weimar am 27. Dezember 1853. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sachsischen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
von Watgdorf.
	        
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