von Heimathscheinen und Uebernahme-Reversen lediglich zuständig. Auch
hat die Großherzoglich Hessische Regierung der Vereinigung über die Form
der Heimathscheine sich inzwischen angeschlossen.
Weimar am 23. Dezember 1853.
Erstes Departement des Großherzoglich Sachfischen
Staats-Ministeriums, Abtheilung B.
von Watzdorf.
III. In Folge des Ablebens des Landtagsabgrordneten, Rittergutsbe-
sitzers Wilhelm Lochmann zu Vieselbach, macht sich die Neuwahl eines Land-
tagsabgeordneten durch die größeren Grundbesitzer im Großherzogthume nöthig.
Es werden daher sämmtliche Rechnungsämter und Stener-Lokal-Kommis-
sionen hierdurch angewiesen, die, zufolge der Ministerial-Verordnung vom
7. Mai 1852 (Regierungs-Blatt Nr. 17) auf dem Grunde der diesjährigen
Steuerrollen gefertigten, Aufstellungen der Namen derjenigen, welche aus in-
ländischem Grundbesitze ein Einkommen von wenigstens Eintausend Thalern
versteuern, genau durchzugehen und das Verzeichniß der über die dabei inzwi-
schen etwa Statt gefundenen Abgänge und Zugänge, bezüglich Veränderungen,
oder statt dessen einen Fehlschein, binnen vierzehen Tagen an den zuständigen
Bezirks-Direktor einzusenden.
Jeder Bezirks-Direktor hat sodann nach diesen Verzeichnissen bezüglich
nach den gemäß der Bestimmung im F. 41 des gedachten Gesetzes etwa zu-
lässigen besonderen Anmeldungen, sowie unter Wahrnehmung der Vorschriften
in den F. 7 und F. 42 des Gesetzes, die Wählerliste seines Verwaltungs-Be-
zirkes neu festzustellen, solche sodann zur öffentlichen Einsicht in seinem Ge-
schäfts-Lokal auszulegen und deshalb die geeignete Aufforderung im officiellen
Nachrichtsblatte zu erlassen, auch wegen etwaiger Erinnerungen nach F. 43 des
angezogenen Gesetzes das Erforderliche wahrzunehmen, hierauf aber die berich-
tigte Wählerliste rechtzeitig an den Wahl-Kommissar, den Kaufmann und
Fabrik-Herrn, Herrn E. Hagenbruch auf Liebsdorf zu Weimar einzusenden.
Weimar am 27. Dezember 1853.
Erstes Departement des Großherzoglich Sachsischen
Staats-Ministeriums, Abtheilung B.
von Watgdorf.