Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

  
Nebenzellämter I. Klasse 
an der Grenze. 
  
Bemerkungen 
über besondere Befugnisse. 
  
  
Ort. [Geuptamts-Bezirk. 
L I K. 9. 
25. Das Steueramt zu Gera ist befugt, Begleitscheine I. zu erledigen und Begleit- 
. o E nl. auszufertigen. 
; s Nebenjollamt J. zu Golzminden, mit welchem ein Niederlagerecht verbunden ist 
1 Holzminden. Braunschweig- # Gchrbefogusg und zur unbeschränkten Begleuschein-en Aigung ermächiigt, 8 
—— 
— 2 Ê 
Wangerooge. 
Horummerstel. 
Rüsterfsiel. 
Ellenserdam- 
merfiel. 
m 
el. 
Großenfiel. 
Strohausen. 
  
Marienflel. “ 
rake. 
elmenhorst. 
5P 
Braksfiel. 
Elssleth. 
Berne. 
Mohßen. 
Lemwerder. 
Varrelgraben 
  
  
daher die volle Befugulß eines Hauptamtes im Innern mil Niederlagerecht. 
Zu 15. Das Nebenzollamt 1. zu Varrelgraben ist zur Ausstellung von Deklarations- 
Scheinen für die von der Fabrik des —“ und Compagnie in Stickgras über Bremen in 
das Bereinsgebiet versandten Cigarren b 
Zu 1. Das Steveramt zu Höch st ist Frren Begleitscheine I. über halbgahre Ziegen und Schaaf- 
Felle, welche für inländische Gasfen und Leder-Pabrikanten unter Kontrole zur allgemeinen Eingangsab- 
Jabe eingeführt werden, nach vorausgegangener spezieller Revision bel einem Hauptamte, zu erledigen. 
Zu 5. Mit dem Steueramte zu Dilleburg ist eine Niederlage mit bedingtem Nleverlage- 
rechte verbunden; dasselbe ist daher befugt, Beleit cheine I., nach vorheriger spezieller Revision der 
Waaren bei einem Hauptamte, zu erledigen 
 
	        
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