mit dem sogenannten kleinen Concilium, nämlich einer Art von ständischem Ausschuß,
zusammentreten, und nach deren Antrag, so wie bei etwanigem Regierungswechsel,
einen Landtag berufen sollte. (1663 März.) Dessenungeachtet
währten die Intriguen noch einige Zeit fort, und erst sechs Monate nach diesem
Abschluß fand die Eidesentlastung durch die polnischen Bevollmächtigten, so wie
die Huldigung der Stände auf Grund des Souveränetätsrechtes statt. Durch
glänzende Festlichkeiten wurde dies von dem Kurfürsten so lang ersehnte Ereigniß
in Königsberg gefeiert.
In Bezug auf Steuerangelegenheiten hatte man sich geeinigt. Da die
Stadt Königsberg die von den übrigen Ständen bewilligte dreijährige Accise
zurückgewiesen hätte, so wollte Friedrich Wilhelm sein sogenanntes Complanationsrecht,
welches bei Spaltung der Stände in einer durch den Landesherrn
veranlaßten billigen Ausgleichung bestanden zu haben scheint, doch nur für
diesmal, nicht anwenden; und da Ritterschaft, der Adel und die kleinen Städte
sich jährlich zu 60,000 Gulden verpflichtet hatten, so sollte Königsberg ebenso
100,000 Gulden entrichten. Der Kurfürst ließ sich trotz der angenommenen
Assecuranz in Finanzangelegenheiten die Hände nicht hinden. Da die vorhandenen
Mittel die Bedürfnisse der Regierung nicht deckten, und die Stände deshalb
auf Verminderung der Truppen drangen, so wollte er von Maßregeln der
Art durchaus nichts hören, sondern verlangte vielmehr, daß die nothwendigen
Bedürfnisse des Landes durch die Einkünfte bestritten werden müßten. Der
Ausschuß der Stände suchte den Streit durch Bewilligung eines GBeschenkes
auszugleichen; doch half dies nichts, denn der Kurfürst trat stets mit neuen
Forderungen hervor.
Als die Zeit der auf drei Jahre bewilligten Accise zu Ende ging, und
wegen der Rüstungen gegen den Bischof von Münster eine Werbung von 1000
Reitern stattfinden sollte, stieß er auf entschiedene Weigerung, weil die Preußen
zur Theilnahme an Kriegen in Deutschland nicht verpflichtet wären. Friedrich
Wilhelm ging deshalb von seiner Forderung nicht ab, sondern berief einen
außerordentlichen Landtag, und zwar mit der seltsamen Forderung, in geringer
Anzahl zu erscheinen, da es sich nur um die Werbung von 1000 Reitern handle.
Außer einem doppelten Kopfgelde, welches ihm gewährt wurde, forderte er
200,000 Gulden, worauf aber die Stände nicht eingehen wollten. Dagegen
bewilligten sie auf seine Drohung, die Accise nach ihrem Ablauf eigenmachtig
erheben zu wollen, dieselbe noch auf zwei Jahre. Ueberdies fand in der Form
dieser Verhandlungen gegen die früheren Zeiten eine wesentliche Aenderung zu
Gunsten des Landesherrn statt, denn es war nicht mehr von Beschwerden (grsvamins),
sondern nur von Bitten (petita) die Rede, auch wurde darauf nicht
mehr entschieden, sondern nur angezeigt (1666).
Diese fortwährenden Erfolge veranlaßten den Kurfürsten zu immer dreisterem
Auftreten. Bald war nicht mehr die Rede davon, wie viel aufgebracht
werden sollte, sondern nur, nach welchem Modus? Schon im folgenden Jahre