Volltext : Geschichte der Hohenzollern.

mit  dem  sogenannten  kleinen  Concilium,  nämlich  einer  Art  von  ständischem  Ausschuß,
  zusammentreten,  und  nach  deren  Antrag,  so  wie  bei  etwanigem  Regierungswechsel,
  einen  Landtag  berufen  sollte.  (1663  März.)  Dessenungeachtet
währten  die  Intriguen  noch  einige  Zeit  fort,  und  erst  sechs  Monate  nach  diesem
Abschluß  fand  die  Eidesentlastung  durch  die  polnischen  Bevollmächtigten,  so  wie
die  Huldigung  der  Stände  auf  Grund  des  Souveränetätsrechtes  statt.  Durch
glänzende  Festlichkeiten  wurde  dies  von  dem  Kurfürsten  so  lang  ersehnte  Ereigniß
in  Königsberg  gefeiert.

In  Bezug  auf  Steuerangelegenheiten  hatte  man  sich  geeinigt.  Da  die
Stadt  Königsberg  die  von  den  übrigen  Ständen  bewilligte  dreijährige  Accise
zurückgewiesen  hätte,  so  wollte  Friedrich  Wilhelm  sein  sogenanntes  Complanationsrecht,
  welches  bei  Spaltung  der  Stände  in  einer  durch  den  Landesherrn
veranlaßten  billigen  Ausgleichung  bestanden  zu  haben  scheint,  doch  nur  für
diesmal,  nicht  anwenden;  und  da  Ritterschaft,  der  Adel  und  die  kleinen  Städte
sich  jährlich  zu  60,000  Gulden  verpflichtet  hatten,  so  sollte  Königsberg  ebenso
100,000  Gulden  entrichten.  Der  Kurfürst  ließ  sich  trotz  der  angenommenen
Assecuranz  in  Finanzangelegenheiten  die  Hände  nicht  hinden.  Da  die  vorhandenen
  Mittel  die  Bedürfnisse  der  Regierung  nicht  deckten,  und  die  Stände  deshalb
  auf  Verminderung  der  Truppen  drangen,  so  wollte  er  von  Maßregeln  der
Art  durchaus  nichts  hören,  sondern  verlangte  vielmehr,  daß  die  nothwendigen
Bedürfnisse  des  Landes  durch  die  Einkünfte  bestritten  werden  müßten.  Der
Ausschuß  der  Stände  suchte  den  Streit  durch  Bewilligung  eines  GBeschenkes
auszugleichen;  doch  half  dies  nichts,  denn  der  Kurfürst  trat  stets  mit  neuen
Forderungen  hervor.

Als  die  Zeit  der  auf  drei  Jahre  bewilligten  Accise  zu  Ende  ging,  und
wegen  der  Rüstungen  gegen  den  Bischof  von  Münster  eine  Werbung  von  1000
Reitern  stattfinden  sollte,  stieß  er  auf  entschiedene  Weigerung,  weil  die  Preußen
zur  Theilnahme  an  Kriegen  in  Deutschland  nicht  verpflichtet  wären.  Friedrich
Wilhelm  ging  deshalb  von  seiner  Forderung  nicht  ab,  sondern  berief  einen
außerordentlichen  Landtag,  und  zwar  mit  der  seltsamen  Forderung,  in  geringer
Anzahl  zu  erscheinen,  da  es  sich  nur  um  die  Werbung  von  1000  Reitern  handle.
Außer  einem  doppelten  Kopfgelde,  welches  ihm  gewährt  wurde,  forderte  er
200,000  Gulden,  worauf  aber  die  Stände  nicht  eingehen  wollten.  Dagegen
bewilligten  sie  auf  seine  Drohung,  die  Accise  nach  ihrem  Ablauf  eigenmachtig
erheben  zu  wollen,  dieselbe  noch  auf  zwei  Jahre.  Ueberdies  fand  in  der  Form
dieser  Verhandlungen  gegen  die  früheren  Zeiten  eine  wesentliche  Aenderung  zu
Gunsten  des  Landesherrn  statt,  denn  es  war  nicht  mehr  von  Beschwerden  (grsvamins),
  sondern  nur  von  Bitten  (petita)  die  Rede,  auch  wurde  darauf  nicht
mehr  entschieden,  sondern  nur  angezeigt  (1666).

Diese  fortwährenden  Erfolge  veranlaßten  den  Kurfürsten  zu  immer  dreisterem
  Auftreten.  Bald  war  nicht  mehr  die  Rede  davon,  wie  viel  aufgebracht
werden  sollte,  sondern  nur,  nach  welchem  Modus?  Schon  im  folgenden  Jahre