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wird Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht und hat es sich hiernach Jeder
selbst zuzuschreiben, wenn er ohne vorgängig erlangte schriftliche Genehmigung
durch die Direktorien zurückgewiesen wird.
Weimar am 29. Oktober 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
V. Mit Bezugnahme auf die unter dem 27. Oktober 1854 erlassene
Ministerial-Bekanntmachung wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß auch die Führung der Kataster von Rodigast, von Waldeck und von der
Wüstung Bobeck vom 1. d. M. der Bezirks-Katasterführung in Thalbürgel
übertragen worden ist.
Weimar am 29. Oktober 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Bekanutmachungen.
I. In Betracht der fortdauernd hohen Fourage-Preise ist mit höchster
Genehmigung das Personengeld der Reisenden auf dem kombinirten Preußisch-
Taxisschen Post-Kurse zwischen Weimar und Frankenhausen bei einem Frei-
gepäck von 30 Pfund bis auf Weiteres auf Sechs Silbergroschen für die
Meile festgesetzt worden.
Der bestehende Satz des Personengeldes auf der Lokal-Post von Butt-
städt nach Weimar und retour erleidet keine Veränderung.
Weimar am 5. Oktober 1855.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
Helbig.