Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

Uegierungs-Blatt 
Großberzogthum 
Sachsen-Weimar-Eifenach. 
Nummer 27. eimar. 4. Dezember 1835. 
  
Ministerial-Bekanutmachung. 
Nachdem der nachstehend abgedruckte, unter dem 14. Juni d. J. mit 
Großbritannien abgeschlossene Zusatzvertrag zu der Uebereinkunft vom 13. Mai 
1846 wegen gegenseitigen Schutzes der Autoren-Rechte gegen Nachdruck und 
Nachbildung 2c. (Seite 162 fg. des Regierungs-Blattes vom Jahre 1847) 
ratifizirt worden, auch die Auswechselung der gegenseitigen Ratifikations-Ur- 
kunden erfolgt ist: so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 27. November 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Se. Majestät der König von Preußen, in Ihrem Eigenen sowohl, als 
im Namen Sr. Majestät des Königs von Sachsen, Sr. Königlichen Hoheit 
des Großherzogs von Sachsen-Weimar, Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen- 
Meiningen, Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Altenburg, Sr. Hoheit des 
Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha, Sr. Hoheit des Herzogs von Braun- 
schweig, Sr. Hoheit des Herzogs von Anhalt-Dessau-Cöthen, Gr. Hoheit des 
Herzogs von Anhalt-Bernburg, Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schwarz-= 
burg-Rudolstadt, Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schwarzburg-Sonders- 
hausen, Sr. Durchlaucht des Fürsten von Reuß älterer Linie, Sr. Durchlaucht 
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