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des Fuͤrsten von Reuß juͤngerer Linie einerseits, und Ihre Majestät die Königin
des vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland andererseits, von
dem Wunsche geleitet, die zwischen Ihren gedachten Majestäten am 13. Mai
1846 in Berlin zum gegenseitigen Schutze wider Nachdruck abgeschlossene Ueber-
einkunft zu erweitern, haben beschlossen zu diesem Zwecke einen Zusatzvertrag
abzuschließen und deßhalb zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich:
Se. Majestät, der König von Preußen, den Herrn Albrecht, Grafen
von Bernstorff, Allerhöchstihren wirklichen Geheimen Rath und Kam-
merherrn, außerordentlichen Gesandten und Bevollmächtigten Minister bei
Ihrer Großbritannischen Majestät, Ritter des Rothen Adler-Ordens erster
Klasse mit Eichenlaub, Großkreuz des Civil-Verdienst-Ordens der Baye-
rischen Krone, Ritter des Königlich Sicilianischen St. Januarius-Ordens,
Ritter des Kaiserlich Russischen St. Stanislaus-Ordens, Komthur des
Königlich Portugiesischen Christus-Ordens;
Und Ihre Majestät, die Königin des vereinigten Königreichs von
Großbritannien und Irland, den sehr ehrenwerthen Georg Wilhelm
Friedrich, Grafen von Clarendon, Baron Hyde von Hindon, Pair
des vereinigten Königreichs, Mitglied Ihrer Großbritannischen Majestät
Geheimen Rathes, Ritter des Ordens vom Hosenbande, Großkreuz des
Bath-Ordens, Ersten Staats-Sekretär Ihrer Großbritannischen Majestät
für die auswärtigen Angelegenheiten, und den sehr ehrenwerthen Eduard
Johann, Baron Stanley von Alderley, Pair des vereinigten König-
reichs, Mitglied Ihrer Großbritannischen Mäjestät Geheimen Rathes und
Präsident des Geheimen Raths-Ausschusses für Angelegenheiten des Han-
dels und der ausländischen Plantagen;
welche nach geschehener Auswechselung ihrer richtig befundenen Vollmachten
folgende Artikel verabredet und abgeschlossen haben:
Artikel I.
Man ist übereingekommen, daß alle Bücher, Stiche und Zeichnungen,
welche innerhalb des Gebietes irgend eines anderen Staates, der eine Ueberein-
kunft wider den Nachdruck mit Großbritannien abgeschlossen hat oder abschließt,
oder einer solchen beigetreten ist oder beitritt, veröffentlicht find, bei ihrer Aus-
fuhr aus Preußen, Sachsen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-
Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Braunschweig, Anhalt-Dessau-Cöthen, An-
halt-Bernburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen oder