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Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten
Staats-Ministeriums vom 5. Juli 1852 (Regierungs-Blatt Nr. 24, Seite
163, 164) werden die Gemeindevorstände des Großherzogthumes hierdurch an-
gewiesen, diejenigen Fälle, in welchen unbefugte Mäkler wegen ihres Geschäfts-
betriebes verwarnt worden find, in die über Polizei-Uebertretungen, nach der
Bekanntmachung vom 19. Juli 1851, Ziffer 2 (Regierungs-Blatt Nr. 32,
Seite 343) an die Großherzoglichen Bezirks-Direktoren einzusendenden Ver-
zeichnisse mit aufzunehmen.
Weimar am 19. November 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departemens-Chef.
Julius von Helldorff.
II. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-
Ministeriums vom 5. Juli d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht, daß zufolge höchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, mit der Neuwahl von Landtags-Abgeordneten für das Großherzogthum
im Laufe des nächsten Monats Dezember, und zwar, soweit thunlich, schon in
der ersten Hälfte desselben, vorgeschritten werden soll.
Dabei wird bemerkt, daß von dem unterzeichneten Staats-Ministerium,
im Gebrauche der im KF. 11 des Gesetzes vom 6. April 1852 gegebenen Er-
mächtigung, außer den bereits in der oben angezogenen Bekanntmachung be-
zeichneten Kommissaren für die allgemeinen Wahlen, nachgenannte Personen zu
Wahl-Kommissaren ernannt worden sind:
A. für die Wahl derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen Quellen,
als dem Grundbesitze, ein jährliches Einkommen von wenigstens ein
Tausend Thalern beziehen
u) im I. Verwaltungsbezirke: der Bezirksabgeordnete Justiz-Amtmann
Ludwig Venus, zu Großrudestedt;
b) im II. Verwaltungsbezirke: der Bezirksabgeordnete Buchhändler
Dr. Friedrich Bran, zu Jena;