Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten 
Staats-Ministeriums vom 5. Juli 1852 (Regierungs-Blatt Nr. 24, Seite 
163, 164) werden die Gemeindevorstände des Großherzogthumes hierdurch an- 
gewiesen, diejenigen Fälle, in welchen unbefugte Mäkler wegen ihres Geschäfts- 
betriebes verwarnt worden find, in die über Polizei-Uebertretungen, nach der 
Bekanntmachung vom 19. Juli 1851, Ziffer 2 (Regierungs-Blatt Nr. 32, 
Seite 343) an die Großherzoglichen Bezirks-Direktoren einzusendenden Ver- 
zeichnisse mit aufzunehmen. 
Weimar am 19. November 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departemens-Chef. 
Julius von Helldorff. 
II. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats- 
Ministeriums vom 5. Juli d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht, daß zufolge höchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, mit der Neuwahl von Landtags-Abgeordneten für das Großherzogthum 
im Laufe des nächsten Monats Dezember, und zwar, soweit thunlich, schon in 
der ersten Hälfte desselben, vorgeschritten werden soll. 
Dabei wird bemerkt, daß von dem unterzeichneten Staats-Ministerium, 
im Gebrauche der im KF. 11 des Gesetzes vom 6. April 1852 gegebenen Er- 
mächtigung, außer den bereits in der oben angezogenen Bekanntmachung be- 
zeichneten Kommissaren für die allgemeinen Wahlen, nachgenannte Personen zu 
Wahl-Kommissaren ernannt worden sind: 
A. für die Wahl derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen Quellen, 
als dem Grundbesitze, ein jährliches Einkommen von wenigstens ein 
Tausend Thalern beziehen 
u) im I. Verwaltungsbezirke: der Bezirksabgeordnete Justiz-Amtmann 
Ludwig Venus, zu Großrudestedt; 
b) im II. Verwaltungsbezirke: der Bezirksabgeordnete Buchhändler 
Dr. Friedrich Bran, zu Jena;
	        
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