Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

Ministerial-Bekanntmachungen. 
II.Da die Direktion der Weimarischen Bank gegenwärtig auch Bank- 
noten über Beträge von 100 Thalern in Umlauf zu setzen beabsichtiget, so wird 
die nachstehende Beschreibung dieser Noten mit Beziehung auf die Ministerial- 
Bekanntmachungen vom 6. Oftober und 27. Dezember v. J. hierdurch zur öf- 
fentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 3. Januar 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
Beschreibung der Weimarischen Banknoten à 100 Thaler. 
Die Noten der Weimarischen Bank zu 100 Thalern sind 6 Zoll lang 
und 4 Zoll 3½ Linien hoch, oben und unten beschnitten, an den Endseiten 
mit natürlichem Papierrande versehen. Das zur Ausführung verwandte Hanf- 
papier ist weiß und mit Wasserzeichen versehen, die am obern und untern 
Rande in der Bezeichnung „Weimarische Banknote“ in heller Schrift, an beiden 
Endseiten in der Bezeichnung 100 Thaler 100 in hellen mit Schatten versehe- 
nen Zeichen auf guillochirtem und hellem Grunde, bestehen. 
Der Aufdruck auf die mit guillochirtem Grunde in hellbrauner Farbe be- 
druckte Schauseite ist mit schwarzer Farbe in Buchdruck-Manier gemacht, und 
enthält oben zwischen den beiden verzierten Werthzahlen 100 ein verziertes Wap- 
penschild mit einem gekrönten springenden Löwen, dar unter in sieben Zeilen: 
Die Weimarische Bank 
zahlt gegen diese Note 
Einhundert Thaler 
im Vierzehn-Thalerfuße. 
Weimar den 4. Februar 1854. 
Der Verwaltungsrath. Der Regierungs-Commissar. Die Direction. 
Stichling. Rathgen. Polte. 
worauf zwei mit kleinen Perlenrändern verzierte Felder mit kleiner Diamant- 
Schrift folgen, von denen das linkseitige: 
Der Bankgesellschaft ist die Einziehung der Banknoten gestattet, wenn 
die Großherzogliche Staatsregierung die diesfallsigen Gründe für genü- 
gend erachtet. In einem solchen Falle muß sie unter Bestimmung einer
	        
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