Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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ten  nachträglich  zu  entwerfen  und  sogleich  nach  erfolgter  Prüfung  der  ersteren  dem  Steuer-Collegium
  vorzulegen.
S.  7.

Bei  Prüfung  der  Fassionen  über  das  Einkommen  aus  politischen  Zeitschriften  sind  als
Anhaltspunkte  die  von  den  Cameralämtern,  von  welchen  bisher  die  Stempelabgaben  bezogen
wurden,  zu  erholenden  Notizen  über  die  Zahl  der  inzwischen  abgesetzten  Exemplare  zu  benützen.


8.  8.

Der  Termin  für  den  Einzug  der  Steuer  aus  dem  im  §.  1  bezeichneten  Einkommen  ist
derselbe,  wie  bei  den  übrigen  Steuern  aus  Besoldungen,  Pensionen  2c.,  und  wird  durch  das
jedesmalige  Finanzgesetz  festgestellt.

Die  fragliche  Steuer  ist  in  dieselben  Einzugs-Register  aufzunehmen,  welche  nach  §.  17
der  Instruktion  vom  28.  Juli  1821  von  den  Oberämtern  zu  fertigen  und  den  Oberamtsplegen
  zuzustellen  sind.  Für  den  Zeitraum  vom  1.  Januar  bis  letzten  Juni  1840  sind  über
diese  Steuer  nachträglich  besondere  Einzugs-Register  zu  fertigen  und  den  Oberamtspstegen
zum  alsbaldigen  Einzug  der  Steuer  zu  übergeben.

Nach  vorstehenden  Bestimmungen  haben  sich  sowohl  die  Betheiligten  als  die  betreffenden
  Behörden  genau  zu  richten.

Stuttgart  den  4.  Juli  1849.  Goppelt.

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  katholischen  Caplans  in  Stuttgart,
welche  neben  freier  Wohnung,  deren  Räumlichkeit  jedoch  die  Führung  einer  eigenen  Haushaltung
  nicht  wohl  zuläßt,  aus  Capitalien  und  Besoldungen,  mit  Inbegriff  der  Belohnungen
  für  die  Ertheilung  des  Religions-Unterrichts  am  Gymnasium,  der  Real-Anstalt  und  dem
Waisenhause  (welch'  letzterer  übrigens  mit  der  dießfälligen  Belohnung  von  75  fl.  nach  Umständen
  eingehen  kann),  860  fl.  Einkommen  gewährt,  haben  ihre  Gesuche  binnen  vier  Wochen
  beim  katholischen  Kirchenrath  einzureichen.  #

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  katholische  Pfarrstelle  in  Däzingen,  Dekanats
Stuttgart,  welche  aus  eigenen  Gütern,  Capitalien,  Geld  und  Natural-Besoloungen  (480  fl.)
und  Gebühren  ein  beschreibungsmäßiges  Einkommen  von  677  fl.  gewährt,  haben  ihre  Gesuche
  binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrath  einzureichen.

Die  Bewerber  um  die  in  der  zweiten  Besoldungsklasse  stehende  Gerichts-Notarsstelle
in  Riedlingen  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  Gerichtshof  in  Ulm  zu  melden.

Die  Bewerber  um  die  mit  einem  Einkommen  von  450  fl.  verbundene  Stelle  eines
Collaborators  in  Herrenberg  haben  sich  binnen  drei  Wochen  bei  dem  Studienrathe
zu  melden.

Am  5.  Juli  sind  die  Rechts-Erkenntnisse  vom  Monat  April  d.  J.  ausgegeben  worden.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasse  lbrink.