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ten nachträglich zu entwerfen und sogleich nach erfolgter Prüfung der ersteren dem Steuer-Collegium
vorzulegen.
S. 7.
Bei Prüfung der Fassionen über das Einkommen aus politischen Zeitschriften sind als
Anhaltspunkte die von den Cameralämtern, von welchen bisher die Stempelabgaben bezogen
wurden, zu erholenden Notizen über die Zahl der inzwischen abgesetzten Exemplare zu benützen.
8. 8.
Der Termin für den Einzug der Steuer aus dem im §. 1 bezeichneten Einkommen ist
derselbe, wie bei den übrigen Steuern aus Besoldungen, Pensionen 2c., und wird durch das
jedesmalige Finanzgesetz festgestellt.
Die fragliche Steuer ist in dieselben Einzugs-Register aufzunehmen, welche nach §. 17
der Instruktion vom 28. Juli 1821 von den Oberämtern zu fertigen und den Oberamtsplegen
zuzustellen sind. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis letzten Juni 1840 sind über
diese Steuer nachträglich besondere Einzugs-Register zu fertigen und den Oberamtspstegen
zum alsbaldigen Einzug der Steuer zu übergeben.
Nach vorstehenden Bestimmungen haben sich sowohl die Betheiligten als die betreffenden
Behörden genau zu richten.
Stuttgart den 4. Juli 1849. Goppelt.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines katholischen Caplans in Stuttgart,
welche neben freier Wohnung, deren Räumlichkeit jedoch die Führung einer eigenen Haushaltung
nicht wohl zuläßt, aus Capitalien und Besoldungen, mit Inbegriff der Belohnungen
für die Ertheilung des Religions-Unterrichts am Gymnasium, der Real-Anstalt und dem
Waisenhause (welch' letzterer übrigens mit der dießfälligen Belohnung von 75 fl. nach Umständen
eingehen kann), 860 fl. Einkommen gewährt, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen
beim katholischen Kirchenrath einzureichen. #
2) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle in Däzingen, Dekanats
Stuttgart, welche aus eigenen Gütern, Capitalien, Geld und Natural-Besoloungen (480 fl.)
und Gebühren ein beschreibungsmäßiges Einkommen von 677 fl. gewährt, haben ihre Gesuche
binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen.
Die Bewerber um die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Gerichts-Notarsstelle
in Riedlingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Gerichtshof in Ulm zu melden.
Die Bewerber um die mit einem Einkommen von 450 fl. verbundene Stelle eines
Collaborators in Herrenberg haben sich binnen drei Wochen bei dem Studienrathe
zu melden.
Am 5. Juli sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat April d. J. ausgegeben worden.
Gedruckt bei G. Hasse lbrink.