Metadata : Geschichte der Hohenzollern.

und  ihm,  wie  allen  Personen  der  königlichen  Familie,  die  Unverletzlichkeit  zuzusichern,
  zu  welchem  das  Natur=  und  Völkerrecht  die  Unterthanen  gegen  ihre
Herrscher  verpflichtet.  Die  Mitglieder  der  gesetzgebenden  Versammlung,  sowie
alle  Behörden,  wurden  mit  Leib  und  Leben  für  jede  Verletzung  der  Ehrfurcht
gegen  die  königliche  Familie  verantwortlich  erklärt,  und  im  Uebertretungsfalle
mit  Strafe  nach  Kriegsrecht,  ohne  Hoffnung  auf  Gnade,  bedroht.  Wenn  das
Schloß  der  Tuilerien  gestürmt  und  dem  Könige  oder  seiner  Familie  die  mindeste
Beleidigung  zugefügt,  nicht  augenblicklich  für  ihre  Sicherheit  und  Freiheit  Sorge
getragen  werde,  so  sollte  eine  exemplarische  in  ewigem  Andenken  bleibende  Rache
genommen,  die  Stadt  Paris  einer  militärischen  Execution  und  gänzlichen  Zerstörung
  Preis  gegeben,  die  Verbrecher  der  verdienten  Todesstrafe  überliefert
werden.  —

So  lautete  der  Hauptsache  nach  diese  in  der  Unvorsichtigkeit  alles  Maaß
überschreitende  Proclamation;  ja  stände  nicht  der  ehrenhafte  Charakter  des  Königs
so  wohlbegründet  fest,  so  könnte  der  Verdacht  auftauchen,  als  habe  man  das,
was  man  zu  vermeiden  vorgegeben,  absichtlich  hervorrufen  wollen.  Vor  Allem
aber  stellt  es  die  Thorheit  und  Verblendung  der  Auswanderer  heraus,  ihre
volle  Unkenntniß  von  dem  Zustande  des  Volkes,  welches  sie  beherrschen  zu  können
  wähnten,  denn  das  Manifest  war  in  dem  Bureau  des  jedenfalls  zu  ihren
geistreichsten  Mitgliedern  gehörenden  Grafen  Calonne  von  einem  Marquis  von
Limon  entworfen,  allein  in  noch  schärferen  Ausdrücken,  als  hier  mitgetheilt,
die  nur  auf  besondere  Vorstellungen  des  Herzogs  von  Braunschweig,  der  als
praktisch-verständiger  Mann  die  ganze  Sache  mißbilligte,  eine  Milderung  erfahren
  haben  soll.

Freilich  erschien  zwei  Tage  später  noch  eine  andere  viel  stärkere  Drohung
gegen  Alle,  welche  irgend  eine  Gewaltthätigkeit  an  der  Person  des  Königs  verüben
  würden.  Entweder  also  hatte  der  Herzog  sein  früheres,  verständiges  Urtheil
über  die  wahre  Lage  der  Dinge  verloren,  oder  es  mangelte  ihm  jede  Spur  eines
festen  Charakters.  «

Natürlich  mußte  die  öffentliche  Stimme,  welche  nach  den  Ausschweifungen
des  20sten  Juni  sich  dem  Könige  zugewandt  hatte,  durch  diese  unbesonnene
Maßregel  einen  neuen  Rückschlag  veranlassen.  Man  hatte  das  Nationalgefühl
eines  in  allen  seinen  Schichten  aufgeregten  mächtigen  Volkes,  welches  nur  zu
sehr  an  kriegerischen  Bewegungen  Geschmack  findet,  mit  aller  Gewalt  entflammt,
den  gemäßigten  Freunden  einer  bessern  Ordnung  der  Dinge,  welche  Ludwig  XVI.
und  den  Königsthron  retten  wollten,  indem  sie  die  gegen  ihn  erhobenen  Anklagen
  zu  entkräften  suchten,  jede  Möglichkeit  dazu  genommen,  denn  die  Feinde
Frankreichs,  und  als  solche  mußte  denn  doch  das  französische  Volk  die  mit
Heeresmacht  einrückenden  Fremden  betrachten,  hatten  ihre  Absichten  mit  unumwundener
  Offenheit  vor  Europa  ausgesprochen.  Was  mußte  man  nicht  erst
von  dem  geheimen  Sinne,  der  doch  fast  immer  hinter  den  öffentlichen  Documenten
  verborgen  liegt,  vermuthen?  Mußte  nicht  der  König  Ludwig,  der  doch