und ihm, wie allen Personen der königlichen Familie, die Unverletzlichkeit zuzusichern,
zu welchem das Natur= und Völkerrecht die Unterthanen gegen ihre
Herrscher verpflichtet. Die Mitglieder der gesetzgebenden Versammlung, sowie
alle Behörden, wurden mit Leib und Leben für jede Verletzung der Ehrfurcht
gegen die königliche Familie verantwortlich erklärt, und im Uebertretungsfalle
mit Strafe nach Kriegsrecht, ohne Hoffnung auf Gnade, bedroht. Wenn das
Schloß der Tuilerien gestürmt und dem Könige oder seiner Familie die mindeste
Beleidigung zugefügt, nicht augenblicklich für ihre Sicherheit und Freiheit Sorge
getragen werde, so sollte eine exemplarische in ewigem Andenken bleibende Rache
genommen, die Stadt Paris einer militärischen Execution und gänzlichen Zerstörung
Preis gegeben, die Verbrecher der verdienten Todesstrafe überliefert
werden. —
So lautete der Hauptsache nach diese in der Unvorsichtigkeit alles Maaß
überschreitende Proclamation; ja stände nicht der ehrenhafte Charakter des Königs
so wohlbegründet fest, so könnte der Verdacht auftauchen, als habe man das,
was man zu vermeiden vorgegeben, absichtlich hervorrufen wollen. Vor Allem
aber stellt es die Thorheit und Verblendung der Auswanderer heraus, ihre
volle Unkenntniß von dem Zustande des Volkes, welches sie beherrschen zu können
wähnten, denn das Manifest war in dem Bureau des jedenfalls zu ihren
geistreichsten Mitgliedern gehörenden Grafen Calonne von einem Marquis von
Limon entworfen, allein in noch schärferen Ausdrücken, als hier mitgetheilt,
die nur auf besondere Vorstellungen des Herzogs von Braunschweig, der als
praktisch-verständiger Mann die ganze Sache mißbilligte, eine Milderung erfahren
haben soll.
Freilich erschien zwei Tage später noch eine andere viel stärkere Drohung
gegen Alle, welche irgend eine Gewaltthätigkeit an der Person des Königs verüben
würden. Entweder also hatte der Herzog sein früheres, verständiges Urtheil
über die wahre Lage der Dinge verloren, oder es mangelte ihm jede Spur eines
festen Charakters. «
Natürlich mußte die öffentliche Stimme, welche nach den Ausschweifungen
des 20sten Juni sich dem Könige zugewandt hatte, durch diese unbesonnene
Maßregel einen neuen Rückschlag veranlassen. Man hatte das Nationalgefühl
eines in allen seinen Schichten aufgeregten mächtigen Volkes, welches nur zu
sehr an kriegerischen Bewegungen Geschmack findet, mit aller Gewalt entflammt,
den gemäßigten Freunden einer bessern Ordnung der Dinge, welche Ludwig XVI.
und den Königsthron retten wollten, indem sie die gegen ihn erhobenen Anklagen
zu entkräften suchten, jede Möglichkeit dazu genommen, denn die Feinde
Frankreichs, und als solche mußte denn doch das französische Volk die mit
Heeresmacht einrückenden Fremden betrachten, hatten ihre Absichten mit unumwundener
Offenheit vor Europa ausgesprochen. Was mußte man nicht erst
von dem geheimen Sinne, der doch fast immer hinter den öffentlichen Documenten
verborgen liegt, vermuthen? Mußte nicht der König Ludwig, der doch