Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

90 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 12. März 1856. 
Carl Alexrander. 
von Watzdorf. G. Thon. von Wintzingerode. 
Gesets, 
die Herabsetzung der tarifmäßigen Tara- 
Vergütung für rohen Kaffee in Ballen 
oder Säcken betreffend. 
  
Ministerial-Bekanutmachungen. 
IIMit Beziehung auf den Art. 3 der Uebereinkunft zwischen Sach- 
sen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg- 
Gotha und Schwarzburg-Rudolstadt über die gegenseitige Zulassung des Pa- 
piergeldes dieser Staaten vom 21. Januar d. J. (Regier. Bl. S. 73) wird 
hierdurch bekannt gemacht, daß als Auswechselungskassen 
1) für das Herzoglich Sachsen-Meiningensche Staats-Papiergeld die Kasse 
der Herzoglichen Staatsschulden-Tilgungs-Kommission in Meiningen, bei 
welcher die Auswechselung am Montage, Mittwoch und Sonnabend je- 
der Woche Statt findet, 
2) für das Herzoglich Sachsen-Altenburgsche Staats-Papiergeld die Her- 
zogliche Finanz-Hauptkasse zu Altenburg, wobei zugleich die sämmtlichen 
Herzoglichen Steuer= und Rent-Aemter angewiesen sind, das Alten- 
burgsche Staats-Papiergeld, soweit ihr jeweiliger Kassenvorrath reicht, 
auf Verlangen gegen klingende Münze umzuwechseln, 
3) für das Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaische Staats-Papiergeld 
die Herzoglichen Staatskassen 
zu Coburg (für das Coburgsche) und 
zu Gotha (für das Gothaische),
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.