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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 12. März 1856.
Carl Alexrander.
von Watzdorf. G. Thon. von Wintzingerode.
Gesets,
die Herabsetzung der tarifmäßigen Tara-
Vergütung für rohen Kaffee in Ballen
oder Säcken betreffend.
Ministerial-Bekanutmachungen.
IIMit Beziehung auf den Art. 3 der Uebereinkunft zwischen Sach-
sen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-
Gotha und Schwarzburg-Rudolstadt über die gegenseitige Zulassung des Pa-
piergeldes dieser Staaten vom 21. Januar d. J. (Regier. Bl. S. 73) wird
hierdurch bekannt gemacht, daß als Auswechselungskassen
1) für das Herzoglich Sachsen-Meiningensche Staats-Papiergeld die Kasse
der Herzoglichen Staatsschulden-Tilgungs-Kommission in Meiningen, bei
welcher die Auswechselung am Montage, Mittwoch und Sonnabend je-
der Woche Statt findet,
2) für das Herzoglich Sachsen-Altenburgsche Staats-Papiergeld die Her-
zogliche Finanz-Hauptkasse zu Altenburg, wobei zugleich die sämmtlichen
Herzoglichen Steuer= und Rent-Aemter angewiesen sind, das Alten-
burgsche Staats-Papiergeld, soweit ihr jeweiliger Kassenvorrath reicht,
auf Verlangen gegen klingende Münze umzuwechseln,
3) für das Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaische Staats-Papiergeld
die Herzoglichen Staatskassen
zu Coburg (für das Coburgsche) und
zu Gotha (für das Gothaische),