92
heit, der Großherzog, gnädigst beschlossen, daß das Staats-Papiergeld des
Fürstenthumes Reuß jüngerer Linie von dem in den H.K. 1 und 2 der Ver—-
ordnung vom 31. Januar d. J. (Reg. Blatt S. 76) enthaltenen Verbote
gegen fremdes Papiergeld für den ganzen Umfang des Großherzogthumes aus-
geschlossen seyn soll.
Vorstehendes wird hierdurch zur Nachachtung und mit dem Hinzufügen
bekannt gemacht, daß als Auswechselungskasse für das Papiergeld des Fürsten-
thumes Reuß jüngerer Linie
die Fürstliche Haupt-Staatskasse in Gera.
bestellt ist, bei welcher die Auswechselung am Dienstage, Mittwoch, Freitag
und Sonnabend jeder Woche in den Vomittagsstunden von 10—12 Uhr
Statt findet.
Weimar am 13. März 1856.
Großhirzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
V. Von der Königlich Hannoverschen Staatsregierung ist das Neben-
Zollamt zweiter Klasse zu Fähr im Haupt-Amtsbezirke Brinkum in ein Neben-
Zollamt erster Klasse vom 1. April d. J. an verwandelt worden, was mit
Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Septemder 1854 (Seite
333 des Regierungs-Blattes) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 15. März 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
.Thon.
VI. Von der Königlich Sächsischen Regierung ist zu Rumburg in
Böhmen vom 1. April d. J. an ein zum vollständigen Begleitscheinwechsel,
sowie zu sonst unbeschränkter Zollabfertigung befugtes Sächsisches Neben-Zollamt
erster Klasse, Haupt-Amtsbezirkes Zittau, errichtet worden, was mit Bezug auf
die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854 (Seite 333 des
Regierungs-Blattes) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 25. März 1856.
Großhlrzoglish Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Thon.