Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

92 
heit, der Großherzog, gnädigst beschlossen, daß das Staats-Papiergeld des 
Fürstenthumes Reuß jüngerer Linie von dem in den H.K. 1 und 2 der Ver—- 
ordnung vom 31. Januar d. J. (Reg. Blatt S. 76) enthaltenen Verbote 
gegen fremdes Papiergeld für den ganzen Umfang des Großherzogthumes aus- 
geschlossen seyn soll. 
Vorstehendes wird hierdurch zur Nachachtung und mit dem Hinzufügen 
bekannt gemacht, daß als Auswechselungskasse für das Papiergeld des Fürsten- 
thumes Reuß jüngerer Linie 
die Fürstliche Haupt-Staatskasse in Gera. 
bestellt ist, bei welcher die Auswechselung am Dienstage, Mittwoch, Freitag 
und Sonnabend jeder Woche in den Vomittagsstunden von 10—12 Uhr 
Statt findet. 
Weimar am 13. März 1856. 
Großhirzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
V. Von der Königlich Hannoverschen Staatsregierung ist das Neben- 
Zollamt zweiter Klasse zu Fähr im Haupt-Amtsbezirke Brinkum in ein Neben- 
Zollamt erster Klasse vom 1. April d. J. an verwandelt worden, was mit 
Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Septemder 1854 (Seite 
333 des Regierungs-Blattes) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 15. März 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
.Thon. 
VI. Von der Königlich Sächsischen Regierung ist zu Rumburg in 
Böhmen vom 1. April d. J. an ein zum vollständigen Begleitscheinwechsel, 
sowie zu sonst unbeschränkter Zollabfertigung befugtes Sächsisches Neben-Zollamt 
erster Klasse, Haupt-Amtsbezirkes Zittau, errichtet worden, was mit Bezug auf 
die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854 (Seite 333 des 
Regierungs-Blattes) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 25. März 1856. 
Großhlrzoglish Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Thon.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.