Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

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V. Das nachstehend in der deutschen Uebersetzung abgedruckte, von der 
Großherzoglichen Staatsregierung genehmigte Uebereinkommen, die Ausdehnung 
der im Handels= und Schifffahrts-Vertrage zwischen den Staaten des Zollver- 
eines und dem Königreiche beider Sicilien vom 27. Januar 1847 für die 
direkte Fahrt verabredeten Begünstigungen hinsichtlich der Zoll= und Schifffahrts- 
Abgaben auf die indirekte Fahrt betreffend, wird hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht, nachdem die nachstehende Erklärung gegen eine übereinstimmende, 
von dem Königlich Sicilianischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 
unter demselben Datum vollzogene Erklärung ausgetauscht worden ist. 
Weimar am 25. August 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements--Chef. 
K. Bergfeld. 
Erklärung 
vom 7. Juli 1856, 
betreffend die Ausdehnung der im Handels= und Schifffahrts-Vertrage 
zwischen den Staaten des Zollvereines und dem Königreiche beider 
Sicilien vom 27. Januar 1847 für die direkte Fahrt verabredeten 
Begünstigungen hinsichtlich der Zoll= und Schifffahrts-Abgaben auf 
die indirekte Fahrt. 
Die Preußische Regierung sowohl für Sich und in Vertretung der Ihrem 
Zoll= und Steuer-Systeme angeschlossenen souverainen Länder und Landestheile, 
nämlich: Luxemburgs, Anhalt-Dessau-Cöthens, Anhalt-Bernburgs, Waldecks und 
Pyrmonts, Lippes und Meisenheims; als auch im Namen der Regierungen der 
übrigen Staaten des Zollvereines, nämlich: Bayerns, Sachsens, Hannovers 
(einschließlich des Fürstenthumes Schaumburg-Lippe), Württembergs, Badens, 
Kurhessens, Großherzogthum Hessens (einschließlich des Amtes Homburg), der 
den Thüringschen Zoll= und Handels-Verein bildenden Staaten — namentlich: 
des Großherzogthumes Sachsen, Sachsen-Meiningens, Sachsen-Altenburgs, Sach- 
sen-Coburgs und Gothas, Schwarzburg-Rudolstadts und Schwarzburg-Sonders- 
hausens, Reuß-Greitz und Reuß-Schleiz — Braunschweigs, Oldenburgs, Nas-
	        
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