Seitt des
J un h an 1 t. Regierungs-
Blaltes.
lienthal 17, Marktbreit und Marktsteft 103, Minden 31,
Montebaur 266, Nienburg 23, Oestrich 266, Oldendorff
11, Pößneck 267, Preten 7, Ratibor 267, Rinteln 11 und
100, Rosien 7, Rottweil 267, Schirnding 38, Sebalds-
brück 32, Vaihingen 24, Veckerhagen 11, Verden 23,
Vlotho 31, Weilburg 266, Wiesbaden 266.
Zoll= und Steuer= Aemter im Königreiche Hannover, welche vom 1. Ja-
nuar 1857 an neu errichtet, oder deren Befugnisse verändert worden sind 17—20.
Zoll-Tarif — Vereins-Zolltarif — Druck, Einsichtnahme und Verkauf des
amtlichen Waarenverzeichnisses zu demselben und zu den im Zollvereine bei
dem Verkehre mit Oesterreich gültigen Tarif-Bestimmungegng .. 6.
Zollverfassungs-Angelegenheiten:
1) Erhöhung des Eingangszolles für Gummifäden außer Verarbeitung mit
anderen Materialien durch die Kaiserlich Oesterreichische Regierung 12.
2) Verfahren bei Gegenständen, welche aus dem freien Verkehre des In-
landes nach einem Orte des Zollvereines mit Berührung des Gebietes
der freien Hansestadt Bremen versendet werden 31.
Bestimmung über die speziellen Förmlichkeiten, denen die zu Lande in das
Konigreich beider Sicilien eingeführten Waaren unterworfen sind 39—41.
Verfahren zu Beförderung der Verkehrsverhältnisse zwischen dem deutschen
Zoll= und Handels-Vereine und der freien Hansestadt Bremen . 75—78.
Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrag zwischen der Krone
Preußen und den übrigen Staaten des deutschen Zoll- und Handels-
Vereines einerseits und der orientalischen Republik Uruguan andererseits
d. d. Montevideo vom 23. Juni 1815 . . . ... 79—88.
Eingangszölle vom ausländischen Sprup auf den Zeitraum vom 1. ot.
tober 1857 bis Ende August 1585868 . . . . . .. 107.
Zucker — Rübenzucker — Steuersatz vom inländischen Rübenzucker und
Eingangszölle vom ausländischen Zucker auf den Zeitraum vom 1. Septem-
ber 1857 bis Ende August 1858 ... 107.
Vorstehendes Repertorium ist in Folge des bei Errichtung des 0 Grozher-
zoglichen Regierungs-Blattes erschienenen höchsten Patents vom 18. März 1817
und gemäß der Verordnung vom 2. März 1832 (Regierungs-Blatt vom Jahre
1817 S. 2 Nr. 7 und vom Jahre 1832 S. 13 Nr. 4) bearbeitet und ab-
gedruckt worden.
Weimar am 31. Dezember 1857.
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes.
Dr. Ernst Müller.
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