Full text : Der Belagerungszustand

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Eine  solche  Gebundenheit  muß  aber  unter  zweierlei  Umständen
  zweckwidrig,  vielleicht  sogar  staatszefährdend  wirken.
Einmal  steht  sie  unter  der  Voraussetzung,  daß  die  im
Staate  zusammengefaßten  Menschengruppen  zum  weitaus  überwiegenden
  Teile  ihrer  Individuen  von  der  Zweckmäßigkeit
enden  staatlichen  Ordnung

 

 

der  auch  sie  ihrerseits  beschränk
überzeugt  sind.  Die  Staatsbürgerschaft  muß  von  einer  gewissen
  opinio  necessitatis  beseelt  sein,  die  es  ihr  selbstverständlich
  erscheinen  läßt,  den  Normen  des  Staates  gemäß  zu
leben  und  an  der  Unterdrückung  der  wenigen  staatsgefährdenden
  Elemente  mitzuwirken.

Möglich  ist  es  aber,  daß  im  Innern  des  Staates  ein  Drang
zur  Beseitigung  der  bestehenden  Ordnung  weite  Volkskreise
ergreift  und  sich  schon  da  und  dort  in  vereinzelter  Gewalttat
äußert.

Zweitens  kann  ein  Kri
führter,  der  eine  feindliche  Invasion  zur  Folge  gehabt  hat,
die  Möglichkeit  bieten,  daß  nicht  allein  die  guten  Kräfte  im
Volke,  sondern  mehr  noch  die  schlechten  geweckt  werden.
Hier  sind  staatsgefährdende  Handlungen  der  einzelnen  oder
ganzer  Gruppen  zu  besorgen,  von  der  Störung  militärischer
Maßnahmen  aus  Unverstand  bis  zum  kriegsverräterischen  Zusammengehen
  mit  dem  Feinde.)

In  solchen  Zeiten  des  Aufruhrs  und  des  Krieges  muß
der  Staat,  will  er  sich  selbst  behaupten,  durch  größtmögliche
Stärkung  seiner  Machtmittel  die  Staatsbürgerschaft  so  Test
zusammenfassen,  daß  die  feindlichen  Kräfte  in  ihr  erstickt
werden.  Hierbei  können  ihn  aber  die  Schranken  der  Verfassung
  lähmen.  Die  Voraussetzungen,  an  die  ein  Eingrifi

 

 

 

ı)  Brauer  in  Bluntschli-Brater,  Deutsches  Staatswöorterbuch  8.783.