225
Ortsliste
der Militär-Dienstpflichtigen im Gemeindebezirke
im Jahre 185
Vorbemer kungen
(vergleiche Instruktion zur Aufstellung der Ortslisten vom 22. Juli 1857.)
Von dem Geistlichen und dem Vorstande einer jeden Gemeinde
1I. sind im Lause des Monats August in die vorliegende Liste einzutragen:
1) alle der genannten Gemeinde angehrige Mannspersonen, welche im Laufe des Jah-
res 185 das zwanzigste Altersjahr zurücklegen, unter fortlaufender Nummer, mit
Vor= und Zunamen, auch dem Tag und Monat der Geburt, bezüglich mit Angabe
des auswärtigen Geburtsortes des Dienstpflichtigen, des Namens und Standes seines
ehelichen Vaters oder seiner unehelichen Mutter, — seiner Beschäáftigung, seines
Aufenthaltsortes, auch seiner Familien= und sonstigen Verhältnisse, zuerst
a) alle im Gemeindebezirk Geborenen vom fraglichen Jahrgange ohne Rücksicht auf
ihr etwa erfolgtes Ableben oder Wegziehen;
b) die auswärts Geborenen; sind dergleichen nicht vorhanden: so ist darüber jederzeit
eine ausdrückliche Bemerkung beizufügen;
2) die Angaben
a) über das erfolgte Ableben und dessen Tag, sowie
b) über den Wegzug des Betheiligeen,
in der dazu bestimmten Kolumne der Liste.
Es versteht sich von selbst, daß, wenn ein Listenbogen zur Eintragung der in die #iste
Gehörigen nicht zureicht, andere Bogen einzulegen und gleichförmig zu linüren sind.
II. Die gehörig ausgefüllte Liste, oder wenn sich zur Eintragung in eine Liste niemand
geeignet findet, — an deren Statt ein Ausfallschein — ist von einem Sonnabend
an, drei Tage lang durch Anschlag an der Kirchthüre oder dem Gemeindehause zur
allgemeinen Kenntniß der Bewohner des Gemeindebezirks zu bringen, hierauf aber wieder
abzunehmen und (an der unten bezeichneten Stelle) mit der Unterschrift des Geistlichen
und Gemeindevorstandes unfehlbar vor dem 15. September bei dem Großherzoglichen
Bezirks-Direktor einzureichen.
Gegenwärtige Ortsliste hat vom bis September 185 an
hier ausgehangen. Solches und der ganze Inhalt dieser Liste wird hiermit beglaubiget.
den September 185
Das Pfarramt. Der Gemeindevorstand.