Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Schema II. 
Daß der militär-dienstpflichtige 
im Jahre geboren, wegen Untüchtigkeit von der Militär-Dienstpflicht 
gänzlich freigesprochen worden ist, solches wird demselben zu seiner Legitimation 
hierdurch bezeugt. 
den 185 
G Der Großherzoglich Sächsische Direktor des 
Verwaltungsbezirkes. 
Schema III. 
Der militär-dienstpflichtige 
welcher in dem Musterungs-Termine dieses Jahres als vorerst untüchtig zum 
Dienste angesehen worden ist, aber seiner Loosnummer nach dem Aktiv-Be- 
stande angehört, wird hiermit zum persönlichen Wiedererscheinen in dem nächst- 
jährigen Musterungs-Termine, welcher im Monat August in dem offiziellen 
Nachrichtsblatte des Bezirkes bekannt gemacht werden wird, angewiesen. Wenn 
derselbe in dem Termine persönlich nicht erscheint, wird er ohne Weiteres dem 
Militär überwiesen werden. 
den 18 
O Der Großherzoglich Sächsische Direktor des 
Verwaltungsbezirkes.
	        
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