Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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der Viehsalz-Empfänger und des in einzelnen Verdachtsfällen für nöthig zu 
erachtenden Nachweises. 
Weimar am 10. Oktober 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon. 
V. Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Sep- 
tember 1854, Seite 333 des Regierungs-Blattes, wird hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die Herzoglich Sachsen-Meiningensche Steuer-Rezeptur 
zu Pößneck in ein Steueramt mit der Befugniß zur Erledigung von Begleit- 
scheinen II umgewandelt worden ist und diese Umwandlung mit dem 15. dieses 
Monats ins Leben treten wird. 
Weimar am 12. Oktober 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
» K. Bergfeld. 
VI. Unter Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. März 
dieses Jahres, Seite 24 des Regierungs-Blattes, wird hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß von der Königlich Württembergschen Regierung 
auch dem Stadt-Aceise-Amte zu Rottweil die Befugniß zur Erledigung von 
Begleitscheinen für kontrolepflichtige Getränke und Braumalzsendungen ertheilt 
worden ist. 
Weimar am 27. Oktober 1857. 
Großherzoglich Sächfisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
VII. Der Königlich Preußischer Seits auf dem Eisenbahnhofe zu Ratibor 
errichteten Steuer-Expedition ist die Ermächtigung zur Ausfertigung und Erle- 
digung von Begleitscheinen ertheilt worden. 
Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854 
(Seite 333 des Regierungs-Blattes) wird dieses hiermit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. · 
Weimar am 28. Oktober 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Thon.
	        
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