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der Viehsalz-Empfänger und des in einzelnen Verdachtsfällen für nöthig zu
erachtenden Nachweises.
Weimar am 10. Oktober 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
G. Thon.
V. Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Sep-
tember 1854, Seite 333 des Regierungs-Blattes, wird hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die Herzoglich Sachsen-Meiningensche Steuer-Rezeptur
zu Pößneck in ein Steueramt mit der Befugniß zur Erledigung von Begleit-
scheinen II umgewandelt worden ist und diese Umwandlung mit dem 15. dieses
Monats ins Leben treten wird.
Weimar am 12. Oktober 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
» K. Bergfeld.
VI. Unter Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. März
dieses Jahres, Seite 24 des Regierungs-Blattes, wird hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht, daß von der Königlich Württembergschen Regierung
auch dem Stadt-Aceise-Amte zu Rottweil die Befugniß zur Erledigung von
Begleitscheinen für kontrolepflichtige Getränke und Braumalzsendungen ertheilt
worden ist.
Weimar am 27. Oktober 1857.
Großherzoglich Sächfisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
VII. Der Königlich Preußischer Seits auf dem Eisenbahnhofe zu Ratibor
errichteten Steuer-Expedition ist die Ermächtigung zur Ausfertigung und Erle-
digung von Begleitscheinen ertheilt worden.
Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854
(Seite 333 des Regierungs-Blattes) wird dieses hiermit zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht. ·
Weimar am 28. Oktober 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Thon.