Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Anlage H. 
Formular für den Diensteid der Berggeschworenen. 
Ich schwöre hiermit, daß ich das mir übertragene Amt eines Berggeschworenen bei 
dem Großherzoglichen Bergamte W.. und alle damit verbundene oder daneben mir noch 
zu übertragende Geschäfte, auch die mir bei anderen Großherzoglichen Bergämtern zu über- 
tragenden, nach meinem besten Wissen und Gewissen gesetzmäßig verwalten, insbesondere auch 
die von mir in Bergsachen abzugebenden Gutachten gewissenhaft abgeben, auszustellende Zeug- 
nisse wahrheitsgetreu ausstellen, den Anweisungen der Bergbehörden pünktlich nachkommen und 
mich überhaupt in allen Beziehungen so verhalten will, wie es einem treuen, redlichen und 
ehrliebenden Berggeschworenen zukommt; so wahr mir Gott helfe! 
  
Ministerial-Bekauntmachung. 
Nachdem mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des Großher- 
zogs, die Sitze und geographischen Bezirke der nach §. 191 ff. des Berg- 
gesetzes vom 22. Juni d. J. zu errichtenden Bergämter dergestalt bestimmt 
worden sind, daß mit dem 1. Januar kommenden Jahres folgende Bergämter 
1) zu Weimar für die Bezirke des dasigen Stadtgerichtes, sowie der Justiz- 
Aemter Apolda, Berka a./J., Blankenhayn mit dem Bezirke der 
Justizamts-Kommission Stadtremda, Bürgel mit Tautenburg, Buttstädt, 
Dornburg, Großrudestedt, Jena, Vieselbach und Weimar; 
2) zu Ilmenau für den Bezirk des dasigen Justiz-Amtes; 
3) zu Allstedt für den Bezirk des Justiz-Amtes Allstedt mit Oldisleben; 
4) zu Eisenach für die Bezirke des Stadtgerichtes daselbst und der Justiz- 
Aemter Creuzburg, Eisenach, Gerstungen und Tiefenort;
	        
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