Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 32. Weimar. 13. Dezember 1857. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
In Gemäßheit der Ermächtigung, welche dem Verwaltungsrathe der Werra- 
Eisenbahngesellschaft durch Beschluß der am 23. März d. J. zu Hildburghau- 
sen gehaltenen General-Versammlung der Aktionäre ertheilt worden ist, hat der 
gedachte Verwaltungsrath beschlossen, den durch die gezeichneten Stamm-Aktien 
nicht gedeckten Theil des in den K.S. 6 und 7 des Statuts der Werra-Eisen- 
bahngesellschaft bezeichneten Anlage-Kapitals durch ein nach dem nachstehenden 
Plane aufzunehmendes Prioritäts-Anlehen im Betrage von drei Millionen 
zweimal Hundert und Fünfzigtausend Thalern oder fünf Millionen 
sechsmal Hundert sieben und achtzig Tausend fünf Hundert Gul- 
den aufzubringen. Nachdem dieser Beschluß und der nachstehende Plan von 
der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung, in Uebereinstimmung mit den 
hohen Staatsregierungen von Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha, 
genehmigt worden ist: so wird dieses auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, 
des Großherzogs, unter Beifügung eines Formulars der auszustellenden Priori- 
täts-Obligationen, Coupons und Talons, andurch mit dem Bemerken bekannt 
gemacht: 
1) daß nach vorgelegter Bescheinigung der Antrag auf Konfirmation und 
Eintragung der den Inhabern der Prioritäts -Obligationen am Grund- 
vermögen der Werra-Eisenbahngesellschaft eingeräumten Hypothek bei den 
kompetenten Gerichten von dem Verwaltungsrathe der gedachten Gesell- 
schaft bereits gestellt ist; 
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