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Essig, Essig-Extrakte oder -Essenzen, Essigsäure und
roher Holzessig, für ein Gallon von jeder Stärke,
die die vorschriftsmäßige Stärke (proof) nicht
übersteigt:
a) in Flaschen oder Gefäßen von einem Fassungs=
vermögen von nicht mehr als einem Im-
perialquart . .Jmpetcalgallon
b) in größeren Gefäßen oder in Fässern
Imperialgallon
und als Zuschlag in jedem einzelnen Falle
für jeden Grad über die vorschriftsmäßige
Stärkt .für 1 Grad
Anmerkung. Vorschristsmäßige Stärke
(proof) soll als gleich angesehen werden mit
6 v. H. reiner Säure; sie soll in der von der
Zollverwaltung vorgeschriebenen Weise bestimmt
werden.
Die alten Sätze für Essig u. Essigsäure waren folgende:
Essig:
a) von Normalstärke, zum unmittelbaren Ge-
brauch als solcher geeignet (d. i. Essig, der
nicht mehr als 40 Gran doppeltkohlensaures
Kali zum Neutralisieren von einer Unze
Troy erfordert):
1. in Flaschen oder anderen Gefäßen von
nicht mehr als 1 Imperialquart Gehalt
Imperialgallon
2. in größeren Gefäßen oder in Fässern
Imperialgallon
b) konzentrierter Extrakt oder Essenz, von größerer
als der oben angegebenen Stärke
Imperialgallon
Essigsäure
Reitsättel . . v. Werte
Pokale, Medaillen oder andere Abzeichen, ein-
geführt zur Überreichung als Preise bei Prüfungen,
Ausstellungen, Schaustellungen oder anderen
Wettbewerbungen nichtöffentlichen Charakters,
für Gewandtheit oder Srort v. Werte
Ole: Palmöl, Palmkernöl, Baumwollsamenöl und
Kokosnußöl, in Sässern, nicht für industrielle
Zwecke bestimmt . v. Werte
Chlorkalium und Chlornatrium . v. Werte
Bisher Künftig
Zollsatz Nachlaß Zollsatz Nachlaß
des allgem. für britische des allgem. für britische
Tarifs Erzeugnisse Tarifs Erzeugnisse
— — 1 sh 1 d 1 d
— — 7 4 1 d
— — 4 d 1 d
1 sh 1 d 1 d — —
7 d 1 d — —
3 sh 3 d 3 d — —
3 sh 3 d 3 d — —
15 v. H. 3 v. H. 25 v. H 3 v. H.
frei — 15 v. H 3 v. H.
Kokosnußöl Kofohnußöl 15 v. H 3 v. H.
v. Werte v. H.
15 v. H., de Vertes
die anderen
Ole frei
3 v. H. 3 v. H. 15 v. H. 3 v. H.
(The Board of Trade Journal.)