Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

  
Seite des 
  
Suhao l t. NRciernags= 
Blattes. 
G. 
Gebühren der Zeugen und Sachverständigen. Bestimmung darüber, wer 
solche, im Falle der Beweisgegner Fragstücke eingereicht hat, zu tragen oder 
zu verlegen htti:. 4. 
Gefängnißstrafen — erkannte — Ueber diese sind aus den Untersuchungs- 
Tabellen besondere Verzeichnisse zu ertrahiren und fortzuführtgen 334. 
Gegenbücher, deren Führung bei einigen Großherzoglichen Kassen 100. 228. 
Geisa. Siehe Vacha. 265. 
Geldstrafbuch ist neben den Untersuchungs-Tabellen besonders zu führen 334. 
Gemäß. Die Einführung des Königl. Preußischen Naß= und Trocken-Ge- 
mäßes in den sämmtlichen Gemeinden des Amtebezirkes Allstet. 25—28. 
Gemeindeordnung — revidirte vom 18. Januar 1854 — Nachtrag zu 
derselben vom 26. Juni 111113555777 .. ... 101—103. 
Gemeindevorstände. Liquidirung deren Gebühren 73. 
Gemeindevorstände. Siehe Kranke. 
Gerichtsstand — privilegirter — für die in dem Eisenachschen Kreise an- 
gesessenen, früher reichsunmittelbaren Familien und ihre Guter 38. 
Getreide-Mahlordnung. Gesetz vom 25. Juli 18127 253—258. 
Gewerbsscheine — steuerfreie — Siehe Legitimations-Zeugnisse. 
Gewicht. Siehe Landesgewicht. 
Glücksspiele. Siehe Lotterien. 
Godin, Kaufmamn zu Aachen, dessen Erfindungs-Patent auf ein neues Gewebe 
„Tuchleder“ und eine neue Art „Maschinen-Riemen“ . 22. 
Goldmünzen sollen fernerhin überhaupt in Zahlung anstatt der landesgesetz- 
lichen Silberwährung von den Staatskassen nicht angenommen werden 333. 
Grund= und Einkommen-Steuer. Diesfallsiges Uebereinkommen mit der 
Krone Preußen wegen der Grundbesitzungen und Grundgefälle in den gegen- 
seitigen Gebitenn... . . . . . . . . ... 261. 
Gummifäden. Siehe Zollverfassungs-Angelegenheiten unter 
Nr. 1. 
B. 
Hannover. Verzeichniß derjenigen Königl. Hannoverschen Zoll= und Steuer- 
Aemter, welche in Folge des Vertrages mit der freien Hansestadt Bremen 
vom Jahre 1857 an neu errichtet, oder deren Befugnisse verändert worden 17—20 
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