Zuhalt.
Werra-Eisenbahn. Bahnpolizei -Reglement für dieselel.
Werra-Eisenbahngesellschaft soll von ihrer Eröffnung an auf zehen
Jahre von den auf dem Gemeinde-, Bezirks-, Kirchen= oder Schul-Ver-
bande ruhenden Lasten und Abgaben befreiet ssen.
Wilhelmsthal — Großherzogliches Lustschloß. — Siehe Postentfer-
nung.
Wuchergesetze, deren Suspendirng . . . . . . . ..
Wöürze — klare — Siehe Schrödter.
Wuthkrankheit. Siehe Physikats-Prüsung.
B.
Zehen-Kreuzerstücke und Zwanzig-Kreuzerstücke duͤrfen von den
Kasse= und Einnahme-Stellen auch bei Entrichtung von Zollgefaͤllen nicht
weiter angenommen wedeen . . . . . . . ..
Ziegenrück. Siehe Keila.
Ziegler, Gustav, Kaufmann zu Ruhla, dessen Ersindungs-Patent für eine
neue Einrichtung der Köpfe an Tabakspfeisen
Zimmermann, Christian und Sohn, Handlungshaus zu Apolda; dessen Er-
findungs-Patent für einen Rundstuhl zur Fertigung gerippter Strumpf-
Zollämter — Steuerämter — Verzeichniß derjenigen an den Grenzen
und im Innern des Zollvereines, welche in Folge des allgemeinen Regula-
tives über die Behandlung des Güter= und Effekten-Transportes auf den
Eisenbahnen zur Abfertigung der auf diesen eingehenden und ausgehenden
Gäter zur Zeit befugt siiiddd.
Seite des
Regierungs-
Blattes.
243—268.
313.
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Zollämter — Steuerämter — deren Aufhebung, Errichtung, Verän-
derung, Verlegung und resp. Verwandlung in nachbenannten Orten als zu
Cavelpaß 2, Donaulände 273, Greiz 96, Johanngeor-,
genstade 68, Kiefersfelden 55, 328, Kufstein 240, Löbanu
310, Norden 274, Pforzheim 96, Saarbrücken 55,
Varrelgraben 272, Wahrthurm 272, Wittigsthal 68.
Zoll-, Freundschafts= und Handels-Vertrag zwischen den Staa-
ten des deutschen Zoll= und Handels-Vereines einerseits und Persien an-
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Zollgewicht. Siehe Landesgewicht und Salz.
278.
51.
49.
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