Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

Uegierungs-Blaft 
für da 
Großherzogihum 
Sachsen= Weimar. Eisenach. 
Nummer 13. Weimar. 18. Juni 1858. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen Preußen und den übrigen Staaten des deutschen Zoll- 
und Handels-Vereines einerseits und Persien andererseits unter dem 25. Juni 
vorigen Jahres zu Paris ein Freundschafts= und Handels-Vertrag abgeschlossen 
und derselbe hierauf gegenseitig ratificirt worden ist: so wird dieser Vertrag 
hiermit nachstehend in der deutschen Uebersetzung zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 3. Juni 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Freundschafts= und Handels-Vertrag 
zwischen 
den Staaten des deutschen Zoll= und Handels--Vereines einerseits 
und Persien andererseits. 
Im Namen des Allbarmherzigen Gottes! 
Se. Majestät, der König von Preußen, sowohl für sich und in Vertretung 
der Ihrem Zoll= und Steuer-Systeme angeschlossenen souverainen Länder und 
Landestheile, nämlich des Großherzogthumes Luxemburg, der Großherzoglich 
Mecklenburgschen Enklaven Rossow, Netzeband und Schönberg, des Großher- 
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