Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Nachdem in Folge einer zwischen der Großherzoglich Sächsischen und
der Königlich Preußischen Staatsregierung getroffenen Vereinbarung
1) der bisher mit der diesseitigen Pfarrei Knau als Filial verbundene
Königlich Preußische Ort Bahren von der Pfarrei Knau,
2) der bisher zu der diesseitigen Pfarrei Oberoppurg als Filial gehörige
Königlich Preußische Ort Gertewitz mit Penuschen von der Pfarrei
Oberoppurg losgetrennt, endlich
3) der diesseitige Ort Keila, zeither Filial von dem Königlich Preußischen
Diakonate zu Ziegenrück, aus dem Parochial-Verbande mit letzterem aus-
geschieden und bis auf Weiteres der Parochie Knau als Filial zuge-
wiesen worden ist,
so werden diese Parochial-Veränderungen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 29. Dezember 1857.
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz und des Cultus.
von Wintzingerode.
II. Unter Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September
1854 (Seite 333 des Reg. Bl. vom Jahre 1854) und vom 14. Dezember v. J. (Seite
333 des Reg. Bl. vom J. 1857) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht, daß dem mit dem 1. dieses Monats in das Leben getretenen Königlich
Preußischen Neben-Zollamte 1 zu Cavelpaß die Befugniß zur unbeschränkten
Erledigung von Begleitscheinen I, ferner zur Erhebung des Eingangszolles bis
zu Hundert Thalern für einen Transport von Gegenständen, von welchen die
Gefälle über Fünf Thaler von dem Zentner betragen, endlich zur Ausfertigung
von Begleitscheinen 1 innerhalb dieser Hebebefugniß beigelegt worden ist.
Weimar am 4. Januar 1858.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
G. Thon.
IIII. Nachdem auch die Führung der Kataster über Buttelstedt und
Nermsdorf dem Großherzoglichen Rechnungsamte zu Buttstädt übertragen wor-
den ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 6. Januar 1858.
Großberzoglic Sachsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
G. Thon.
Druck der Hof= Buchdruckerei in Weimar.