Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 2. Weimar. 16. Januar 1858. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, das mittelst Konzessions-Urkunde vom 30. April 1856 landesherrlich 
bestätigte Statut der Sächsisch-Thüringischen Kupfer-Bergbau= und Hütten- 
Gesellschaft zu Eisenach (Nr. 16 des Regierungs-Blattes vom Jahre 1856), 
auf dem Grunde der in der General-Versammlung genannter Gesellschaft vom 
2. September vorigen Jahres gefaßten Beschlüsse, verschiedene Abänderungen er- 
litten und diejenige Fassung erhalten hat, welche die nachfolgende Anlage er- 2. 
giebt: so wird solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß G 
gebracht, daß die vorerwähnte Gesellschaft, mit ihren nunmehrigen Domizilen . 
zu Eisenach und Salzungen, auch im Herzogthume Sachsen-Meiningen mittelst 
Konzessions-Urkunde vom 27. November 1857, auf dem Grunde eines mit 
dem in der Anlage abgedruckten gleichlautenden Statutes, landesherrliche Be- 
stätigung und die Rechte einer juristischen Person erlangt hat. 
Weimar am 2. Jannar 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf.