Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 2. Weimar. 16. Januar 1858.
Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, das mittelst Konzessions-Urkunde vom 30. April 1856 landesherrlich
bestätigte Statut der Sächsisch-Thüringischen Kupfer-Bergbau= und Hütten-
Gesellschaft zu Eisenach (Nr. 16 des Regierungs-Blattes vom Jahre 1856),
auf dem Grunde der in der General-Versammlung genannter Gesellschaft vom
2. September vorigen Jahres gefaßten Beschlüsse, verschiedene Abänderungen er-
litten und diejenige Fassung erhalten hat, welche die nachfolgende Anlage er- 2.
giebt: so wird solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß G
gebracht, daß die vorerwähnte Gesellschaft, mit ihren nunmehrigen Domizilen .
zu Eisenach und Salzungen, auch im Herzogthume Sachsen-Meiningen mittelst
Konzessions-Urkunde vom 27. November 1857, auf dem Grunde eines mit
dem in der Anlage abgedruckten gleichlautenden Statutes, landesherrliche Be-
stätigung und die Rechte einer juristischen Person erlangt hat.
Weimar am 2. Jannar 1858.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.