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Fuͤr die Trennung einer abnormen Verwachsung
a) zweier Knoche . 2—10 Thlr.
b) zweier Finger, oder Zehen, oder der Zunge mit benachbarten Thei-
len, der Wangen mit dem Zahnfleische, der Augenlieder mit dem
Augapfel oder unter sich . 10 Sgr. — 3 Thlr.
der Nasenlöcher, des Ohres, des Mundes, der Vorhüant, der Harn-
röhre, der Mutterscheide, des Muttermundes oder des Afters
10 Sgr. — 5 Thlr.
Für die unblutige Behandlung von Verengerungen durch Anwendung
von Bougies und dergleichen, jedes Mal 5—15 Sgr.
Für die Operation der Phimose oder Varaphimose .. 1— 2 Thlr.
Fuͤr die Circumcision .. . 2— 4 Thlr.
Für die Bildung einer fünstichen Pupille 2—10 Thlr.
Für unblutige Entfernung fremder Körper aus dem Auge, aus der
Nasen= oder Mund-Höhle, aus dem Ohr, der Speise= oder Harn-
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Röhre, der Scheide oder dem Mastdarm. I10 Sgr. — 3 Thlr.
Für Einbringung einer Schlundröherr ——20 Sgr.
Für das Katheterisiren oder Untersuchen d der Blase mit der Steinsonde
a) bei männlichen Personen . 8 Sar. — 1 Thlr.
b) bei weiblichen Peronen 5—20 Sgr.
Für die Trepanatio . 3— 6 Thlr.
Für die Anwendung des Exfoliatio= Arepans 1— 3 Thlr.
Für die Anbohrung
a) der Stirnhoͤhl 2— 3 Thrr.
b) der Oberkieferhöhe P5— 8 Thlr.
c) des Warzenfortsatzes.. 2— 4 Thlr.
Für die Durchbohrung
a) eines Trommelfelles 23— 5 Thlr.
b) eines Ohrläppches 5—10 Sgr.
Für den Kehlkopf= oder Luftröhren= Schnit . 3—10 Thlr.
Für den Speiseröhrenschniit 8—12 Thlr.
Für die Operation der Froschgeschwulst. 1—3 Thlr.
Für die Eröffnung einer Blut-, Eiter-, Lymph- ober Wasser-Geschwustt
5 Sgr. — 1 Thlr.