Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

Anlage A. 
Sta t u t1# 
der 
Sachsisch-Thüringischen 
Kupfer-Bergbau= und Hütten-Gesellschaft. 
Abschnitt l. 
Bildung und Zweck der Gesellschaft. 
8. 1. 
Mit landesherrlicher Genehmigung ist unter dem Namen: 
Sächsisch-Thüringische 
Kupfer-Bergbau- und Hütten-Gesellschaft 
eine Aktien-Gesellschaft mit den Rechten einer juristischen Person gebildet 
worden. 
Die Gesellschaft hat ihre Domizile zu Eisenach im Großherzogthume Sach- 
sen-Weimar-Eisenach und zu Salzungen im Herzogthume Sachsen-Meiningen. 
8. 2. 
Die Gesellschaft hat den Zweck, innerhalb der von ihr in dem Großher— 
zogthume Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen 
erworbenen und von ihr noch zu erwerbenden Konzessionen, Bergbau auf 
Kupferschiefer und sonstige Erze und Fossilien, sowie die Verhüttung derselben 
zu betreiben, auch alles dasjenige vorzunehmen, was die Nutzbarmachung und 
den Absatz ihrer Berg- und Hütten-Produkte befördert. 
s. 3. 
Das Grund-Kapital der Gesellschaft ist auf zwei Millionen Thaler nach 
dem Vierzehen-Thalerfuße, repräsentirt durch viertausend Aktien, jede Aktie zum 
Nominal-Werthe von fünfhundert Thalern, festgestellt. 
Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt. 
# #. 
Von den Aktien werden zweitausend vierhundert Stück emittirt; eintausend 
sechshundert Stück bleiben so lange in Reserve, bis die General-Versammlung 
deren Emittirung beschließt. Im Falle diese Aktien später ausgegeben werden, 
 
	        
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