Anlage A.
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der
Sachsisch-Thüringischen
Kupfer-Bergbau= und Hütten-Gesellschaft.
Abschnitt l.
Bildung und Zweck der Gesellschaft.
8. 1.
Mit landesherrlicher Genehmigung ist unter dem Namen:
Sächsisch-Thüringische
Kupfer-Bergbau- und Hütten-Gesellschaft
eine Aktien-Gesellschaft mit den Rechten einer juristischen Person gebildet
worden.
Die Gesellschaft hat ihre Domizile zu Eisenach im Großherzogthume Sach-
sen-Weimar-Eisenach und zu Salzungen im Herzogthume Sachsen-Meiningen.
8. 2.
Die Gesellschaft hat den Zweck, innerhalb der von ihr in dem Großher—
zogthume Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen
erworbenen und von ihr noch zu erwerbenden Konzessionen, Bergbau auf
Kupferschiefer und sonstige Erze und Fossilien, sowie die Verhüttung derselben
zu betreiben, auch alles dasjenige vorzunehmen, was die Nutzbarmachung und
den Absatz ihrer Berg- und Hütten-Produkte befördert.
s. 3.
Das Grund-Kapital der Gesellschaft ist auf zwei Millionen Thaler nach
dem Vierzehen-Thalerfuße, repräsentirt durch viertausend Aktien, jede Aktie zum
Nominal-Werthe von fünfhundert Thalern, festgestellt.
Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.
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Von den Aktien werden zweitausend vierhundert Stück emittirt; eintausend
sechshundert Stück bleiben so lange in Reserve, bis die General-Versammlung
deren Emittirung beschließt. Im Falle diese Aktien später ausgegeben werden,