Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

180 
Allstedt mit 5¼140 
Einsdorf „ /140 
Einzingen „ 140 
Heygendorf „ 10/140 
Landgrafroda „ 7/140 
Mittelhausen „ 9/140 
Niederröblingen „ 11140 
Schaafsdorf „ 4140 
Winkel „ 9%140 
Wolferstedt „ 13/140 
Kalbsrieth „ 140. 
8. J. Vorstand. 
Der Vorstand besteht aus vier Personen. Ein Vorsteher wird sofort von 
dem Stadtrathe aus seiner Mitte gewählt, einer von dem Großherzoglichen 
Justiz-Amte, in Vertretung der unmittelbaren Landgemeinden; die übrigen 
beiden werden von und aus den Mitgliedern des Vereines (zu welchem je- 
denfalls die Schultheißen sämmtlicher Landgemeinden nebst dem jedesmaligen 
Gerichts-Direktor von Kalbsrieth beizutreten eingeladen werden sollen), durch 
Stimmenmehrheit gewählt und von dem Großherzoglichen Justiz-Amte und 
Stadtrathe bestätigt. (C. 3. a.) 
8. 8. Normen der Einlagen. 
Die Sparkasse nimmt Einlagen an von mindestens 5 Silbergroschen 
bis zu 10 Thalern; jedoch darf der ganze Betrag eines Sparkasse-Buches 
50 Thaler Kapital für eine Person nicht übersteigen. 
8. 9. Verzinsung der Einlagen. 
a) Die Einlagen werden mit drei Prozent verzinset. 
b) Die Sparkasse verzinset die Einlagen nur für ganze Monate, d. b. 
Alles, was im Laufe eines Monats angelegt ist, wird nur vom ersten Tage 
des folgenden Monats an, und was im Laufe eines Monats zurückgezahlt 
wird, nur bis zum Schlusse des vorhergehenden Monats verzinset. 
#J#. 11. Aufkündigung und ZJurückzahlung der Einlagen 2c. 
Die §. 8 bemerkten Einlagen werden auf Verlangen ganz oder theilweis 
sogleich zurückgezahlt; außerdem muß auf je 10 Thaler eine vierzehntägige
	        
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