222
8. 4.
Die obere Leitung und Beaufsichtigung eventuell eigene Besorgung der
Sparkassegeschäfte ist einem Vorstande übertragen, welcher aus dem jedes-
maligen
1) Bürgermeister,
22) dessen Stellvertreter,
3) dem Vorsitzenden des Gemeinderathes,
4) dessen Stellvertreter,
5) zwei ständigen Mitgliedern des Gemeinderathes
besteht.
—D5
Die Mitglieder des Sparkassevorstandes werden alljährlich durch die Wei-
marer Zeitung öffentlich bekannt gemacht.
8. 6.
Der Sparkassevorstand repräsentirt die Sparkasse in allen gerichtlichen, und
außergerichtlichen Angelegenheiten dergestalt, daß Rechte und Verbindlichkeiten
durch schriftliche Erklärungen desselben begründet werden.
8. 7.
Urkunden, welche von dem jedesmaligen Bürgermeister der Gemeinde Vie-
selbach, bezüglich dessen Stellvertreter, und von einem der vier anderen Vor-
standsmitglieder unterzeichnet und welchen das Sparkassesiegel beigedruckt ist,
sind als öffentliche Urkunden zu betrachten.
Quittungen über zurückgezahlte Aktiv-Kapitale verlangen zu ihrer Gül-
tigkeit noch die Mitunterschrift des Kassirers.
Die Einlagen werden in den Schuldbüchern (F. 18) durch die Unter-
schrift zweier Vorstandsmitglieder und des Kassirers bescheiniget.
s. 18.
Ueber die Einlagen werden den Betreffenden Schuldbücher ausgestellt, welche
mit dem Stempel der Sparkasse zu versehen und von dem Kassirer und zwei
Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen sind. Diese Schuldbücher, wovon ein
jedes den Namen „Sparkasse- Buch“ trägt, lauten auf bestimmte Na-
aa es werden jedoch für deren Eigenthümer die jedesmaligen Inhaber an-
gesehen.