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Für das Sparkassebuch werden bei Rücknahme des letzten Guthabens 2
Silbergroschen, oder, dafern die Zinsen der Einlage weniger betragen sollten,
diese Zinsen als Entschädigung innebehalten.
8. a.
Die niedrigste Einlage ist 1/6 Thaler oder 5 Silbergroschen, über den
einmaligen höchsten Einlagebetrag hat der Verwaltungsausschuß, je nach Lage
der Verhältnisse, Bestimmung zu treffen.
8. B.
Die Sparkasse verzinst die Einlagen unter 1 Thaler und die Einlagen
von 1 Thaler an, so weit sie volle Thaler erreichen, mit Drei vom Hundert
jährlich, gewährt die Zinsen aber nur für volle Monate, d. h. Alles, was im
Laufe eines Monats eingelegt ist, wird nur vom ersten Tage des folgenden Mo-
nats an, und was im Laufe eines Monats zurückgezahlt wird, nur bis zum
Schlusse des vorhergehenden Monats verzinst.
8. 6.
Beabsichtigte Rücknahmen bis mit 20 Thaler bedürfen keiner Kündigung,
Rückforderungen
bis mit 50 Thaler vierzehentägige,
bis mit 75 Thaler dreiwöchentliche,
bis mit 100 Thaler vierwöchentliche,
bis mit 200 Thaler sechswöchentliche,
bis mit 300 Thaler zehenwöchentliche,
bis über 300 Thaler dreizehenwöchentliche
Kündigung. ,
Auf ein und dasselbe Schuldbuch können nicht mehre Kündigungen neben
einander, also zugleich laufen.
Eine an einem anderen Tage als Sonnabends angebrachte Kündigung gilt
vom nächsten Sonnabend an.
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Einzahlungen und Auszahlungen erfolgen an einem Tage, Sonnabends,
und zwar die Einzahlungen von 1 bis 3, die Auszahlungen von 3 bis 4 Uhr
Nachmittags. Der bloße Besitz des Sparkassebuches berechtigt zur Erhebung
von Kapital und Zinsen, demgemäß die Sparkasse Kapital und Zinsen an den
zur Empfangnahme sich persönlich anmeldenden Inhaber des Sparkassebuches
zahlt, und werden Kapital-Abschlagszahlungen oder bloße Zinsenzahlungen so-
fort im Sparkassebuche abgeschrieben.
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