Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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Für das Sparkassebuch werden bei Rücknahme des letzten Guthabens 2 
Silbergroschen, oder, dafern die Zinsen der Einlage weniger betragen sollten, 
diese Zinsen als Entschädigung innebehalten. 
8. a. 
Die niedrigste Einlage ist 1/6 Thaler oder 5 Silbergroschen, über den 
einmaligen höchsten Einlagebetrag hat der Verwaltungsausschuß, je nach Lage 
der Verhältnisse, Bestimmung zu treffen. 
8. B. 
Die Sparkasse verzinst die Einlagen unter 1 Thaler und die Einlagen 
von 1 Thaler an, so weit sie volle Thaler erreichen, mit Drei vom Hundert 
jährlich, gewährt die Zinsen aber nur für volle Monate, d. h. Alles, was im 
Laufe eines Monats eingelegt ist, wird nur vom ersten Tage des folgenden Mo- 
nats an, und was im Laufe eines Monats zurückgezahlt wird, nur bis zum 
Schlusse des vorhergehenden Monats verzinst. 
8. 6. 
Beabsichtigte Rücknahmen bis mit 20 Thaler bedürfen keiner Kündigung, 
Rückforderungen 
bis mit 50 Thaler vierzehentägige, 
bis mit 75 Thaler dreiwöchentliche, 
bis mit 100 Thaler vierwöchentliche, 
bis mit 200 Thaler sechswöchentliche, 
bis mit 300 Thaler zehenwöchentliche, 
bis über 300 Thaler dreizehenwöchentliche 
Kündigung. , 
Auf ein und dasselbe Schuldbuch können nicht mehre Kündigungen neben 
einander, also zugleich laufen. 
Eine an einem anderen Tage als Sonnabends angebrachte Kündigung gilt 
vom nächsten Sonnabend an. 
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Einzahlungen und Auszahlungen erfolgen an einem Tage, Sonnabends, 
und zwar die Einzahlungen von 1 bis 3, die Auszahlungen von 3 bis 4 Uhr 
Nachmittags. Der bloße Besitz des Sparkassebuches berechtigt zur Erhebung 
von Kapital und Zinsen, demgemäß die Sparkasse Kapital und Zinsen an den 
zur Empfangnahme sich persönlich anmeldenden Inhaber des Sparkassebuches 
zahlt, und werden Kapital-Abschlagszahlungen oder bloße Zinsenzahlungen so- 
fort im Sparkassebuche abgeschrieben. 
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