Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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II. Nach Beendigung der auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, 
des Großherzogs, durch die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Mini- 
steriums vom 25. März d. J. angeordneten Neuwahlen von Landtagsabgeord= 
neten des Großherzogthumes für die nächste Etats-Periode 186/ 2 wird das 
Ergebniß der ersteren mit Beziehung auf §. 35 des Gesetzes vom 6. April 
1852 nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Gewählt wurden: 
a) durch die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft: 
1) der Kammerherr Ludwig Wilhelm Julius August Freiherr von 
Boyneburg-Lengsfeld, auf Weilar; 
b) durch die Wahl der Besitzer eines inländischen Grundeigenthumes von 
wenigstens Eintausend Thalern jährlicher Rente: 
2) der Königlich Sächsische geheime Kriegsrath a. D. Göttling von 
Abendroth, auf Wenigenauma, 
3) der Rittergutsbesitzer, Kauf= und Fabrik-Herr Eduard Hagenbruch, 
auf Liebsdorf, zu Weimar, 
4) der Land-Kommissar Hermann Moritz Rebling, auf Stedten, 
5) der Freiherr Volprecht von Riedesel, auf Krauthausen; 
I) durch die Wahl derjenigen Staatsunterthanen, welche aus anderen Quel- 
len als dem Grundbesitze ein jährliches Einkommen von wenigstens Ein- 
tausend Thalern beziehen und versteuern: 
im U. Verwaltungsbezirke: 
6) der Hof-Advokat Heinrich August Hermann Brenner zu Weimar, 
im II. Verwaltungsbezirke: 
7) der Buchhändler und stellvertretende Bürgermeister Dr. ph. Fried- 
rich Bran zu Jena, 
im III. Verwaltungsbezirke: 
8) der Kreisgerichtsrath Julius Fischer zu Eisenach, 
im IV. Verwaltungsbezirke: 
9) der Rechtsanwalt Robert Stapff zu Kaltennordheim, 
im V. Verwaltungsbezirke: 
10) der Kreisgerichts-Direktor Friedrich Christian Steinmetz zu Weida;
	        
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