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II. Nach Beendigung der auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit,
des Großherzogs, durch die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Mini-
steriums vom 25. März d. J. angeordneten Neuwahlen von Landtagsabgeord=
neten des Großherzogthumes für die nächste Etats-Periode 186/ 2 wird das
Ergebniß der ersteren mit Beziehung auf §. 35 des Gesetzes vom 6. April
1852 nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gewählt wurden:
a) durch die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft:
1) der Kammerherr Ludwig Wilhelm Julius August Freiherr von
Boyneburg-Lengsfeld, auf Weilar;
b) durch die Wahl der Besitzer eines inländischen Grundeigenthumes von
wenigstens Eintausend Thalern jährlicher Rente:
2) der Königlich Sächsische geheime Kriegsrath a. D. Göttling von
Abendroth, auf Wenigenauma,
3) der Rittergutsbesitzer, Kauf= und Fabrik-Herr Eduard Hagenbruch,
auf Liebsdorf, zu Weimar,
4) der Land-Kommissar Hermann Moritz Rebling, auf Stedten,
5) der Freiherr Volprecht von Riedesel, auf Krauthausen;
I) durch die Wahl derjenigen Staatsunterthanen, welche aus anderen Quel-
len als dem Grundbesitze ein jährliches Einkommen von wenigstens Ein-
tausend Thalern beziehen und versteuern:
im U. Verwaltungsbezirke:
6) der Hof-Advokat Heinrich August Hermann Brenner zu Weimar,
im II. Verwaltungsbezirke:
7) der Buchhändler und stellvertretende Bürgermeister Dr. ph. Fried-
rich Bran zu Jena,
im III. Verwaltungsbezirke:
8) der Kreisgerichtsrath Julius Fischer zu Eisenach,
im IV. Verwaltungsbezirke:
9) der Rechtsanwalt Robert Stapff zu Kaltennordheim,
im V. Verwaltungsbezirke:
10) der Kreisgerichts-Direktor Friedrich Christian Steinmetz zu Weida;