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sind alsdann, mit dem Prüfungs- und Richtigkeits-Zeugnisse versehen, späte-
stens bis zum 15. Januar 1859 mit Bericht, welcher die nach Befinden erfor-
derlichen Erläuterungen enthalten muß, an das unterzeichnete Staats-Ministerium
einzusenden. Das Gleiche gilt von den Viehstandslisten.
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Den Großherzoglichen Bezirks-Direktoren wird in einem besonderen Erlasse
des unterzeichneten Staats-Ministeriums über das von ihnen zu beobachtende
Verfahren das Nähere eröffnet werden.
Weimar am 24. September 1858.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
III. Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September
1854 (Regierungs-Blatt Seite 333) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß Königlich Sächsischer Seits am Eisenbahnhofe zu Löbau vom
1. k. M. an ein Hauptsteueramt mit Niederlage errichtet werden wird.
Weimar am 25. September 1858.
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
G. Thon.
IV. Nachdem eine Bezirks-Katasterführung für den Bezirk des Groß-
herzoglichen Justiz-Amtes Kaltennordheim und zwar zunächst für die Ortschaften:
Aschenhausen mit Rieden, Erbenhausen, Frankenheim, Gert-
hausen mit den Fluren Pfaffenhausen und Wombach, Helmershau-
sen, Kaltennordheim, Mittelsdorf, Reichenhausen, Schafhau-=
sen, Unterweyd und Zillbach errichtet und solche dem Großherzoglichen
Rechnungsamte zu Kaltennordheim übertragen worden ist: so wird sol-
ches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 11. Oktober 1858.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
Druck der Hof- Buchdruckerei in Deimar.