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veterinär-polizeilicher Fälle zu unterziehen haben — ist die Großherzogliche
Medicinal-Kommission angewiesen worden, die Physikats-Prüfung mit auf
die zu jenem Zwecke erforderlichen Kenntnisse zu erstrecken und namentlich hier-
bei zu ermitteln, ob die Kandidaten mit den Kennzeichen des Milzbrandes
in allen seinen Formen, der Pocken bei den verschiedenen Hausthieren, der
Rotzkrankheit, der Wuthkrankheit, der Räude und der Lungenseuche
des Rindviehes, ingleichen mit den gegen jede dieser Krankheit dringendst
nöthigen Sicherheitsmaßregeln hinreichend vertraut sind.
Dieses wird zur Nachachtung für diejenigen, welche die Physikats-Prüfung
künftig bestehen wollen, unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unter-
zeichneten Staats-Ministeriums vom 9. Februar 1855, die gedachte Prüfung
betreffend, hierdurch bekannt gemacht.
Weimar am 20. November 1858.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
III. Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, haben der Erholungsge-
sellschaft zu Weimar, in Berücksichtigung vorliegender besonderer Umstände, die
Rechte der juristischen Persönlichkeit gnädigst verliehen.
Es wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 24. November 1858.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
IV. Mit dem 1. Dezember dieses Jahres wird nach einem Beschlusse
der Königlich Bayerschen Staatsregierung das bisherige zum Begleitscheinwechsel
kompetente Bayersche Nebenzollamt I. Kiefersfelden in ein Nebenzollamt
II. Klasse umgewandelt werden, was unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 8. September 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes
vom Jahre 1854) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 27. November 1858.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.