Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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V. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, gnädigst geruhet 
haben, dem von Ihrer Kaiserlichen Hoheit, der Frau Großherzogin-Großfürstin 
Maria Paulowna, unlängst gegründeten Carl-Friedrich-Damenstifte, 
unter höchster Genehmigung der Statuten, Höchstihre landesherrliche Bestätigung 
und zugleich die Rechte einer milden Stiftung, jedoch mit Ausschluß der Porto-= 
Freiheit, zu ertheilen: so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 3. Dezember 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des 
Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten. 
von Watzdorf. 
VI. Nachdem auf Antrag des Großherzoglichen Kirchenrathes und nach 
Anhörung Hoöchstihres Gesammt-Ministeriums Seine Königliche Hoheit, der 
Großherzog, beschlossen haben, um einen zu frühen und nicht genügend vorbe- 
reiteten Eintritt in die selbstständige Verwaltung des geistlichen Amtes zu ver- 
hüten, die Anordnung zu treffen, daß in Zukunft ein Kandidat zu einem 
evangelischen Pfarramte nicht vor Ablauf zweier Jahre nach bestandener Kan- 
didaten-Prüfung und unmittelbar nach dieser Zeit nur dann in Vorschlag ge- 
bracht werden darf, wenn der betreffende Kandidat während derselben sich in 
einer Kollaboratur oder in einem öffentlichen Lehramte für sein geistliches Amt 
einige praktische Vorbereitung erworben hat: so wird dieses hierdurch bekannt 
gemacht. 
Weimar am 6. Dezember 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz und des Cultus. 
von Wintzingerode. 
  
Druck der Hof-Buchbruckerel in Weimer.