Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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Was die Abstufung anbetrifft, so wird noch ausdrücklich erwähnt, daß 
Gewichtstücke von ½8 Centner und ½ Pfund ferner nicht stempelfähig sind. 
8. 5. 
Die im F. 3 (unter B, d) erwähnten Einsatzgewichte können sowohl 
zu einem ganzen als auch zu einem halben Pfunde eingerichtet seyn, sie dürfen 
aber keine anderen als die nachverzeichneten Gewichtstücke enthalten: 
A. Einsatzgewichte zu einem ganzen Pfunde. Dieselben bestehen 
a) entweder aus: 
2 Stück zu 10 Loth, macht 200 Loth 
2 2 - - 5,0 - 
  
1 5 
1 - 2 - 20 
2 1 - - 2. - 
1 5 Quent— 0.5 
1 2 2 - - 0.2 
2 - 1 - 0,2 
2 ". 5 Cent 0 
12 Stück zusammen gleich 30 gah 
b) ober aus: 
2 Stück zu 10 Loth, macht 20.0 koth 
1 5 50 
1 r-* - 2 2 2 2,0 2 
2 - 2 1 * - 2.0 * 
EEEIIIIEIE 0, 
2 r 2 2 2 - 04 
1 1 "J 1 “"ê 2 0,1 
  
10 Stück zusammen gleich 30 Lon— 
B. Einsatzgewichte zu einem halben Pfunde. Dieselben bestehen aus: 
2 Stück zu 5 Loth, macht 100 Loth 
  
1 - 2 2 2.0 
2 — 1 - 20 
1 5 Quent- 0.3 
2 - 2 - 0.4 2- 
1 1 0 „ 
9 Stück zusammen gleich 15 Loth.
	        
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