Regierungs-
lattes.
Jnunhalt.
Seite des
G.
Gebäude — Grohherzogliche, unter der Verwaltung der —mi
stehende — Vorschrift uͤber deren Unterhaltung. .... . ...... . .. .. . . . . . .. 287— 307.
Gemäß — Noßgemäß, Königlich Preußisches — Bekanntmachung im Be-
treff dessen Einführung im Amtsbczirke Allstedt mit Hinsicht auf die Bier-
steuerverhältnise ... .. . . . . . . . . . . . . . . 46.
Gemeindevorstände. Siehe Irren-, Heil= und Pflege— v4iniene:
Gerstungen. Errichtung einer Post-Kollektion daselbst . .. 326.
Gertewitz. Siehe Oberoppurg.
Gewicht — allgemeines —:
oe) Instruktion für die Aichungsbehörden bei dessen Einführung 53
435.
b) dessen Anwendung bei dem Verkaufe des Salzeee . . . .. 116—118.
Gewicht. Siehe Landesgewicht und Münzgewicht. 177.
Gewichte, unrichtige, Verordnung zur Sicherstellung des Publikums gegen
die Anwendung solcher im Verkehre .. .. . .. . ..... ... . .. .. . . .. .. .. . . . . .
Gifthandel. Geseb und Verordnung darüber
Großbritannien. Siehe Jonische Inseln.
Großneuhausen. Errichtung einer Post-Kollektion daselbst 326.
Grundstener-Heberegister. Siehe Steuerheberegister.
L.
Heimathsscheine. Die zu Ausstellung derselben in dem Herzogthume
Sachsen-Coburg-Gotha bestellten Behörden . .. 178.
Hessen — Großherzogthum. — Siehe Bier und Branntwein.
Hölfsbedürftige. Dem Vereine zu deren Unterstützung in Eisenach sind
die Rechte einer juristischen Herson verlihen. 177.
J.
Jonische Inseln; deren Handelsverhältnisse zu den vereinigten Staaten des
deutschen Zoll- und Handels-Vereines. Diesfallsige Uebereinkunft mit
—37.
1— 176.
Großbritanen . .. . . .. . 33.
Irren-, Heil= und Pflege-Anstalt zu Jena. Die örmüinton
stände sollen 14 Tage vor Ablauf der Urlaubszeit eines aus derselben beur-
laubten Geisteskranken von dem ihn beaufsichtigenden Arzte schriftliche Aus-
kunft über den Zustand des Kranken einziehen und solche der Irrenanstalt
mittheilen ................................................... 241.