Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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Eisenbahnlinien, 
Zollvereins-Staaten. an welchen die Abfertigungs- Namen der Abfertigungsstelle. 
stellen belegen find. 
  
  
Noch: XlII. Frankfurt a. M.2) Frankfurt= Aschaffenburg 
Würzbunrg 
— Frankjurt. Heidelberg. Mann 
1 
—F3 * SsiiM 
—Fkank7uttLastel(M-Inu 
Wiesbaden), (Taunus. 
bahn) 2c. 29. 
Bekanntmachung. 
Mit Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, tritt 
vom 1. Mätrz d. J. an eine Modifikation der nach §. 36 der zu Wien unter 
dem 3. September 1855 vereinbarten und nach Maßgabe unserer Bekannt- 
machung vom 25. April 1856 auch für den inneren Verkehr des Taxisschen 
Postbezirkes in Geltung gesetzten Bestimmungen über die äußere Beschaffenheit 
und die Behandlung der Briefe mit Postvorschüssen für den internen 
Verkehr des genannten Bezirkes bis auf Widerruf in der Weise ein, daß 
1) Briefe mit Vorschüssen im Betrage bis 1 Thaler oder 1 Fl. 45 Fr. 
bis zum Gewichte von 4 Loth ausschließlich wieder mit der Briefpost 
versendet und demgemäß (neben der Prokura-Gebühr) nach dem Brief- 
post-Tarife taxirt, und 
Briefe mit Vorschüssen höheren Betrages, wie dieses bisher zu gesche- 
hen hatte, ohne Rücksicht auf das Gewicht mit der Fahrpost versendet 
und demgemäß (neben der Prokura-Gebühr) mit dem Minimal-Fahr- 
post-Porto, dem anderthalbfachen Brief-Porto — jedoch nicht mit 
Werth-Porto, wenn ein Werth nicht angegeben ist — belegt werden. 
Jedoch gehören Vorschußbriefe im Verkehre mit den Hansestädten 
bis zum Gewichte von 4 Loth ausschließlich ohne Rücksicht auf den 
Betrag des Vorschusses zur Briefpost, Vorschußbriefe mit Hohenzollern 
dagegen ohne Rücksicht auf Gewicht und Betrag des Vorschusses zur 
Fahrpost. 
Weimar am 18. Februar 1858. 4 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
  
2 
— 
  
Druck der Hef. Buchdruckerei in Weimar.
	        
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