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Eisenbahnlinien,
Zollvereins-Staaten. an welchen die Abfertigungs- Namen der Abfertigungsstelle.
stellen belegen find.
Noch: XlII. Frankfurt a. M.2) Frankfurt= Aschaffenburg
Würzbunrg
— Frankjurt. Heidelberg. Mann
1
—F3 * SsiiM
—Fkank7uttLastel(M-Inu
Wiesbaden), (Taunus.
bahn) 2c. 29.
Bekanntmachung.
Mit Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, tritt
vom 1. Mätrz d. J. an eine Modifikation der nach §. 36 der zu Wien unter
dem 3. September 1855 vereinbarten und nach Maßgabe unserer Bekannt-
machung vom 25. April 1856 auch für den inneren Verkehr des Taxisschen
Postbezirkes in Geltung gesetzten Bestimmungen über die äußere Beschaffenheit
und die Behandlung der Briefe mit Postvorschüssen für den internen
Verkehr des genannten Bezirkes bis auf Widerruf in der Weise ein, daß
1) Briefe mit Vorschüssen im Betrage bis 1 Thaler oder 1 Fl. 45 Fr.
bis zum Gewichte von 4 Loth ausschließlich wieder mit der Briefpost
versendet und demgemäß (neben der Prokura-Gebühr) nach dem Brief-
post-Tarife taxirt, und
Briefe mit Vorschüssen höheren Betrages, wie dieses bisher zu gesche-
hen hatte, ohne Rücksicht auf das Gewicht mit der Fahrpost versendet
und demgemäß (neben der Prokura-Gebühr) mit dem Minimal-Fahr-
post-Porto, dem anderthalbfachen Brief-Porto — jedoch nicht mit
Werth-Porto, wenn ein Werth nicht angegeben ist — belegt werden.
Jedoch gehören Vorschußbriefe im Verkehre mit den Hansestädten
bis zum Gewichte von 4 Loth ausschließlich ohne Rücksicht auf den
Betrag des Vorschusses zur Briefpost, Vorschußbriefe mit Hohenzollern
dagegen ohne Rücksicht auf Gewicht und Betrag des Vorschusses zur
Fahrpost.
Weimar am 18. Februar 1858. 4
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
K. Bergfeld.
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Druck der Hef. Buchdruckerei in Weimar.